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Kanton
29.03.2020

Betreuungspflicht für Schulen endet bald

Bild: PD
Die St.Galler Regierung hebt die Betreuungspflicht für die Schulen auf: Ab den Frühlingsferien müssen sich die Gemeinden darum kümmern.

Für die Zeit der Frühlingsferien (5. bis 19. April) übernehmen die Gemeinden die Verantwortung für die subsidiäre Betreuung der Schüler von der Schule. Dies hat die St.Galler Regierung mit den Gemeinden so vereinbart. So erhalten die Lehrer Zeit, um den Fernunterricht für die Zeit nach den Frühlingsferien vorzubereiten.

In den vergangenen Wochen und bis zu den Frühlingsferien waren die Lehrer verpflichtet, die Betreuung jener Schulkinder sicherzustellen, die nicht durch die Eltern betreut werden können. Die Lehrer konnten das tun, weil bis zu den Ferien der Fernunterricht noch nicht konsequent lernzielorientiert erfolgt ist, sondern sich schwergewichtig auf die Vertiefung der bereits angeeigneten Lerninhalte beschränkt hat.

Nach den Frühlingsferien werden die Schulen den Fernunterricht jedoch intensivieren. Ziel ist es, auch neue Inhalte zu lehren. Dies bedingt eine intensive Vorbereitung durch die Lehrer, wofür sie vor allem die Frühlingsferien nutzen müssen. Sie können daher in den beiden Wochen der Frühlingsferien nicht mehr hauptverantwortlich Betreuungsaufgaben übernehmen.

Die subsidiäre Betreuung wird den Kantonen durch den Bund vorgeschrieben. Die Regierung hat daher mit Verordnungsrecht bestimmt, dass in den Frühlingsferien die politischen Gemeinden die Verantwortung für das entsprechende Angebot zu übernehmen haben. Sie sprechen sich mit den Schulen ab. Diese Handhabung ist im Vorfeld mit der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidenten abgesprochen worden. Wo Bedarf besteht und die vorrangige Unterrichtsvorbereitung es zulässt, können sich unter dem Lead der politischen Gemeinden auch Lehrer für die Betreuung einsetzen lassen.

stz.
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