Der Gemeinderat Wittenbach hat an der Sitzung vom 7. Juni die Termine für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums festgelegt. Der erste Wahlgang findet am 22. Oktober 2023 statt. Der für den zweiten Wahlgang vorgesehene Termin ist nicht mehr opportun, weil die Bundeskanzlei ihrerseits den 26. November mangels eidgenössischer Vorlagen gestrichen hat.
In Absprache mit dem Kanton hat die Gemeinde Wittenbach zur Vereinfachung der Abläufe und zur Kostenreduktion den zweiten Wahlgang zeitlich mit dem allfälligen zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen zusammengelegt. Ein eventueller zweiter Wahlgang für das Gemeindepräsidium Wittenbach wurde deshalb neu auf den 19. November 2023 angesetzt.
Die Details zur Einreichung der Wahlvorschläge werden zusammen mit der amtlichen Bekanntmachung zeitnah veröffentlicht.