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Kanton
07.04.2022

Kommission hält an umstrittenen Anträgen fest

Der St.Galler Kantonsrat wird sich nach den Ostern erneut mit Änderungen im Planungs- und Baugesetz befassen.
Der St.Galler Kantonsrat wird sich nach den Ostern erneut mit Änderungen im Planungs- und Baugesetz befassen. Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Eine Revision des St.Galler Planungs- und Baugesetzes hatte im Februar gleich ein Dutzend Anträge ausgelöst. Daraufhin ging das Geschäft wieder an die Kommission. Nun hat diese erneut getagt – und bei den umstrittensten Punkten nochmals gleich entschieden.

Das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons St.Gallen ist erst seit rund vier Jahren in Kraft. Trotzdem soll es in verschiedenen Punkten bereits wieder geändert werden. Bei den Anpassungen, die nun nach einer zweiten Beratung in der Kommission für die Aprilsession erneut traktandiert sind, gehen die Meinungen weit auseinander.

«Neubauten müssen in Weilerzonen zulässig sein»

Umstritten sind vor allem die von der Kommission verlangten Erleichterungen für Neubauten in Weilerzonen. Für die Regierung sind sie bundesrechtswidrig. Sie widersprächen auch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und den Vorgaben des Bundesamts für Raumentwicklung.

In den Weilern gehe es um Bauten ausserhalb von Bauzonen. Neubauten würden dem Erhalt des historischen gewachsenen Weilerbildes widersprechen. Bei diesem Thema gebe es keinen Raum für abweichende kantonale Reglungen, hält die Regierung in ihrem Gegenantrag fest.

Damit wiederholt sie ihre Argumente vom Februar. Wie damals verlangt die Kommission nun aber erneut, dass Neubauten in Weilerzonen zulässig sein müssen, wenn sie nicht zu einer Ausdehnung des überbauten Gebiets führen. Man habe sich «für einen Spielraum bei Neubauten» ausgesprochen, teilte die Kommission am Donnerstag kurz und bündig mit.

Keine Pflicht für Ladestationen

Ebenfalls unverrückbar ist die Position der Kommissionsmehrheit beim Thema Ladestationen. Die Regierung schlug vor, dass bei neuen Parkieranlagen oder Tiefgaragen ab einer bestimmten Grösse Ladestationen für Elektrofahrzeuge mitgeplant werden müssen. Die Vorschrift soll auch bei Umbauten gelten. Diese Bestimmung lehnt die Kommission wie schon im Februar erneut ab. Das Angebot an Ladestationen werde sich marktwirtschaftlich regeln, teilte sie mit.

Auch die Anträge der Kommission zur Berechnung der Grünflächenziffer lehnt die Regierung ab. Danach würde die Gemeinde bestimmen können, ob Dachbegrünungen zur Grünfläche gehören sollen. Zudem dürfte nach Ansicht der Kommission die Grünflächenziffer nicht zu einer Beschränkung der Baumöglichkeiten führen. Damit werde die Grünflächenziffer ihres Gehalts vollkommen entleert, schrieb die Regierung.

sda
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