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Kanton
04.12.2025
04.12.2025 16:42 Uhr

SVP zieht Bilanz zur Wintersession 2025

In der Wintersession verlangt die SVP ein striktes Entlastungspaket und klare Regeln.
In der Wintersession verlangt die SVP ein striktes Entlastungspaket und klare Regeln. Bild: Archiv
Die SVP-Kantonsratsfraktion des Kantons St.Gallen zieht eine klare Bilanz zur Wintersession 2025 und fordert zusätzliche Entlastungsmassnahmen, Rechtssicherheit bei Windkraftprojekten sowie ein obligatorisches Referendum zum EU-Vertragspaket.

Das Entlastungspaket 2026 konnte dank der Vorarbeit der Finanzkommission sowie einer gut funktionierenden bürgerlichen Zusammenarbeit im Sinne der SVP verabschiedet werden. Dennoch hat die Regierung den vom Kantonsrat erteilten Auftrag für ein Entlastungspaket im Umfang von 180 Millionen Franken nur teilweise erfüllt.

Angesichts dessen überwiesen die bürgerlichen Fraktionen einen zusätzlichen Auftrag, der echte Entlastungen von mindestens 60 Millionen Franken fordert – schwerpunktmässig im Bereich des Personal- und Sachaufwands sowie bei den Staatsbeiträgen.

Die SVP fordert nun entschlossene und wirksame Massnahmen, um den Kanton finanziell wieder auf Kurs zu bringen. Eine zusätzliche Belastung der Bevölkerung durch höhere Steuern und Gebühren ist für die Fraktion keine Option.

Dringliche Interpellation zum Mindestabstand für Windkraftanlagen

In mehreren Gemeinden des Kantons St.Gallen wurden kommunale Initiativen lanciert, die Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten festschreiben wollen. Als erste Gemeinde nahm Au am 9. Februar 2025 eine solche Abstandsinitiative an.

Erst nach der Annahme führte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) eine vertiefte Prüfung durch. Besonders problematisch aus Sicht der SVP: Die Initiative wurde zunächst als zulässig beurteilt, nach der Abstimmung jedoch als ungültig eingestuft – mit der Begründung, es fehle die gesetzliche Grundlage.

Für die SVP-Fraktion ist klar, dass ein Volksentscheid zu respektieren ist und nicht nachträglich für ungültig erklärt werden darf. Da das kantonale Recht selbst keine Regelung zu Mindestabständen kennt, sollen Gemeinden eigene Bestimmungen treffen können.

Trotz dieser offensichtlichen Rechtslücke sieht die Regierung laut Antwort auf die dringliche Interpellation keinen Handlungsbedarf. Die SVP fordert hingegen Klarheit, um aufwendige und rechtlich unklare Verfahren zu vermeiden.

Einsatz für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr zum EU-Vertragspaket

Im Rahmen der Schwerpunktplanung 2025–2035 reichte die SVP Kanton St.Gallen einen Auftrag ein, der vorsieht, dass sich die Regierung für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr zum EU-Vertragspaket einsetzt.

Die dynamische Rechtsübernahme würde dazu führen, dass EU-Recht in der Schweiz direkt wirksam wird – ohne Mitwirkung von Parlament oder Bevölkerung. Dies schwäche die Mitwirkungsrechte der Kantone auf Bundesebene erheblich. Für die SVP wäre es daher zwingend, ein Ständemehr zu fordern.

Trotz der Tragweite lehnte eine Mehrheit des Kantonsrates diesen Auftrag ab.

Für die SVP-Fraktion bleibt ein obligatorisches Referendum jedoch unabdingbar, da das EU-Vertragspaket die verfassungsmässige Ordnung der Schweiz berührt:

  • Die Unabhängigkeit der Gerichte wäre betroffen, da im Konfliktfall die EU-Kommission ein Schiedsgericht anrufen könnte – mit Spannungen zwischen Schiedsgericht und Bundesgericht.
  • Die dynamische Rechtsübernahme steht im Konflikt mit der direkten Demokratie.

Angesichts der weitreichenden nationalen und europäischen Auswirkungen müsse zwingend ein obligatorisches Referendum mit Volks- und Ständemehr zur Anwendung kommen.

pd/ako
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