Die Fraktionen der FDP, der Mitte-EVP und der SVP hatten sich mit einer dringlichen Interpellation an die Regierung gewandt, nachdem eine öffentliche Äusserung von Stadtrat Markus Buschor für politische Diskussionen gesorgt hatte: Buschor hatte erklärt, man könne mit dem Bau einer dritten Röhre im Rosenbergtunnel auf den Zubringer Güterbahnhof verzichten.
Die Regierung nimmt in ihrer Antwort deutlich Stellung: Sie bekräftigt, dass sie weiterhin zum Gesamtvorhaben steht und den Anschluss Güterbahnhof als wesentlichen Bestandteil der Engpassbeseitigung im Raum St.Gallen betrachtet. Nur mit diesem Element lasse sich die verkehrliche Entlastung verlässlich erreichen.
Zwar liegen die für das Projekt relevanten Grundstücke im Eigentum der SBB, der Appenzellerbahnen und des Kantons St.Gallen. Dennoch sieht das Strassengesetz vor, dass politische Gemeinden anzuhören sind, wenn sich ein Bauvorhaben auf ihrem Gebiet befindet. Die Regierung hält dazu fest, dass es letztlich im Ermessen des Kantonsrats liegt, ob und wie er das Ergebnis einer solchen Anhörung berücksichtigt.
Damit ist auch klar: Selbst im Fall einer ablehnenden Haltung der Stadt St.Gallen könnte die Regierung das Projekt dem Kantonsrat zur Entscheidung vorlegen. Ein allfälliger positiver Entscheid würde danach dem fakultativen Finanzreferendum unterstehen.