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Mörschwil
10.07.2024

Wahlvorschläge für Mörschwiler Gemeindewahlen bekannt

In Mörschwil stehen für die Gemeindewahlen mehr Kandidaten als Sitze zur Verfügung.
In Mörschwil stehen für die Gemeindewahlen mehr Kandidaten als Sitze zur Verfügung.
Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden Mörschwil für die Amtsdauer 2025 bis 2028 finden am 22. September 2024 statt. Die eingegangenen Wahlvorschläge sind allesamt gültig.

Wahlvorschläge konnten bis 1. Juli 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Mörschwil eingereicht werden. Innerhalb der gesetzten Frist wurden folgende Wahlvorschläge abgegeben:

Gemeindepräsidium (1 Sitz)

  • Martina Wäger, M.A. HSG, Rechtsanwältin, Gemeindepräsidentin, Mörschwil, Die Mitte (bisher)

Mitglieder des Gemeinderates (4 Sitze)

  • Isabelle Iten-Zahner, Lehrerin, Die Mitte (bisher)
  • Heini Stricker, Meisterlandwirt, FDP (bisher)
  • Marco Mathis, Veranstaltungstechniker, parteilos (neu)
  • Sven Schultheiss, Betriebsökonom FH, Vorsorge-/Vermögensberater, Die Mitte (neu)
  • Christoph Wüst, dipl. Informatiktechniker HF, FDP (neu)

Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (5 Sitze)

  • Andreas Bühler, B.A. HSG, Revisor, Die Mitte (bisher)
  • Christoph Giger, Vermögensverwalter, Die Mitte (bisher)
  • René Lichtensteiger, dipl. Bankfach-Experte, Die Mitte (bisher)
  • Stefan Dietz, dipl. Bauingenieur ETH, FDP (neu)
  • Yannik Eberle, Polymechaniker, BSc ETH Maschineningenieur, Student Energiewissenschaften, GLP (neu)
  • Pascal Huber, dipl. Architekt FH, FDP (neu)
  • Franziska Schmid-Schönenberger, lic. iur. HSG, Steuerexpertin, Rechtsanwältin, Die Mitte (neu)

Die Gemeinderatskanzlei hat festgestellt, dass alle Wahlvorschläge gültig sind. Die Stimmunterlagen werden Anfang September 2024 den Stimmberechtigten zugestellt.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Montag, 30. September 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

jos
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