Markus Heim hatte im Sommer 2020 mit goldenem Umhang, schwarzer Lockenperücke und schwarz angemaltem Gesicht in Rorschach «Mohrenköpfe» der Firma Dubler verkauft. Gemäss Staatsanwaltschaft wurde das Produkt zuvor intensiv im Rahmen der Rassismus-Debatte besprochen. Mit seiner Aktion habe der Beschuldigte die Diskriminierung und Beleidigung dunkelhäutiger Menschen zumindest in Kauf genommen.
«Unsensibel, aber nicht rassistisch»
Das Kreisgericht Rorschach sprach den Beschuldigten mit Entscheid vom 3. März 2021 vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei. Dagegen erklärte die Staatsanwaltschaft Berufung und verlangte die Verurteilung von Markus Heim wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Der Beschuldigte beantragte im Hauptpunkt die Abweisung der Berufung. Die Strafkammer des Kantonsgerichts hat den Entscheid des Kreisgerichts nun bestätigt, stgallen24 berichtete.
Das Urteil löst in den Sozialen Medien viele Reaktionen aus. So sind vor allem Kommentare wie «finde ich super», «es ist unsere Sprache, wer will uns die verbieten?» oder «die Gerechtigkeit hat gewonnen» zu finden. In der stgallen24-Redaktion gehen die Meinungen klarer auseinander: