Nachdem der Bund beschlossen hat, die besondere Lage per 1. April aufzuheben, entfällt unter anderem die Isolationspflicht sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Wie in den meisten grossen Spitälern gilt dagegen die Maskenpflicht – gemäss Beschluss der internen Taskforce – auch am Kantonsspital St.Gallen (KSSG) bis auf Weiteres. Das heisst, dass Personen über zwölf Jahren in allen Bereichen, in denen sich Patienten aufhalten, die Maske aufsetzen müssen.
Stand 30. März sind am KSSG noch 26 Covid-Patienten hospitalisiert, davon zwei auf der Intensivstation. Eine erste Evalutation, ob die Maskentragepflicht am KSSG aufgehoben werden kann, erfolgt Mitte April.