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08.01.2022
08.01.2022 10:53 Uhr

Diese Versicherungsbestimmungen sind neu

Neu können Schäden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden
Neu können Schäden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden Bild: Archiv
Das Versicherungsvertragsgesetz ist 113 Jahre alt; 17 Jahre lang hat das Parlament an einer Revision gearbeitet. Nun sind Anfang Jahr diverse Änderungen in Kraft getreten.

Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz gilt seit dem 1. Januar.Eine erste wichtige Änderung ist das neue Widerrufsrecht. Damit ist das Recht gemeint, von einem Vertrag zurückzutreten. Wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, hat man neu 14 Tage Zeit, in denen man es sich nochmals überlegen oder vielleicht eine zweite Meinung einholen kann.

Eine ähnliche Verbesserung zugunsten Versicherter ist, dass mehrjährige Policen neu nach drei Jahren kündbar sind, auch wenn die Vertragsdauer zehn Jahre oder mehr beträgt. Ausgenommen von dem vorzeitigen Kündigungsrecht sind Lebensversicherungen.

Weiter profitieren Konsumenten davon, dass Schäden nicht mehr nach zwei, sondern erst nach fünf Jahren verjähren.

Neu gilt schliesslich auch ein direktes Forderungsrecht bei Haftpflichtversicherungen. Das heisst, wenn einem der Nachbarsbub beim Fussballspielen eine Scheibe einschlägt, kann man den Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Nachbarn geltend machen. Bisher musste das der Nachbar tun.

stgallen24/stz.
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