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06.01.2022

Ihr Hund muss registriert sein

Ist Ihr «Wuffi» oder «Bello» schon ordnungsgemäss registriert?
Ist Ihr «Wuffi» oder «Bello» schon ordnungsgemäss registriert? Bild: pixabay.com
Die Registrierung von Hunden in der Hundedatenbank Amicus ist in der Tierseuchenverordnung vorgeschrieben. Die korrekte Registrierung hilft auch, um z. B. entlaufene Hunde ihren Besitzern zurückzubringen.

Gemäss Tierseuchenverordnung muss jeder Hund bei der Abgabe, jedoch spätestens im Alter von drei Monaten, durch einen Tierarzt gechipt und im «Amicus»-System registriert werden. Jeder Halterwechsel muss innerhalb von zehn Tagen in der Hundedatenbank erfasst werden. Wie das geht? Das Meldeamt Ihrer Gemeinde ist Ihnen gerne behilflich.

Registrierung von importierten Hunden

Wenn ein Hund aus dem Ausland eingeführt wird, muss er beim Zoll angemeldet und innerhalb von zehn Tagen durch einen Schweizer Tierarzt registriert werden. Gerade bei importierten Hunden kommt es oft vor, dass sie entweder gar nicht im Amicus registriert oder gar nicht an die neuen Besitzer übertragen werden.

Der Chip allein genügt nicht! Stellen Sie bei der Übernahme eines Hundes unbedingt sicher, dass er korrekt eingeführt und auf Sie eingetragen wird.

 

Zugang zur Hundedatenbank Amicus

Wer noch keine Personen-Identifikation für die Hundedatenbank Amicus hat, erhält sie bei der Hundekontrolle. Melden Sie dazu Ihren Hund gleich online bei der Hundekontrolle an oder senden Sie eine E-Mail an Ihre Wohnsitzgemeinde. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung von Amicus mit einer Pet-Card, auf der die Chip-Nummer ersichtlich ist.

Melden Sie sich bitte bei der Hundekontrolle, wenn Sie für Ihren Hund keine Karte haben. Melden Sie bei einem Umzug dem Einwohneramt auch, dass Sie einen Hund besitzen. Die Adressänderung in der Hundedatenbank Amicus wird dann für Sie vorgenommen.

pd/rheintal24/gmh/uh
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