Nachdem die Stimmberechtigten auf das Jahr 2020 eine Erhöhung des Prämienverbilligungsvolumens um 12 Millionen Franken beschlossen haben, seien bereits Verbesserungen bei der Prämienverbilligung (IPV) für Familien mit unteren und mittleren Einkommen umgesetzt worden. Der Mittelbedarf bei der IPV sei im Vorjahr allerdings unter den Erwartungen geblieben und werde auch im laufenden Jahr das gesetzlich vorgegebene Mindestvolumen unterschreiten, heisst es in einem Kommunique.
Dies sei vor allem auf einen stagnierenden Mittelbedarf für Ergänzungsleistungsbeziehende und für Sozialhilfebeziehende zurückzuführen. Das im Zusammenhang mit der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) gemachte Versprechen, für die ordentliche IPV rund 12 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung zu stellen, werde im laufenden Jahr jedoch eingehalten.
Diese Ausgangslage ermögliche für das Jahr 2022 weitere Verbesserungen bei der ordentlichen IPV. Die Regierung habe im Rahmen der Festlegung der IPV-Eckwerte 2022 umfangreiche Verbesserungen bei den Bezugsvoraussetzungen für Haushalte ohne Kinder als auch für Haushalte mit Kindern beschlossen. Mit den von der Regierung festgelegten Eckwerten soll die gesetzliche Bandbreite wieder eingehalten und die bisher eingetretenen Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestvolumens kompensiert werden, heisst es abschliessend.