Das Kantonale Steueramt St.Gallen hat im August 2021 die Amtstätigkeit des Steueramts Häggenschwil im Rahmen einer Revision überprüft. Die durchgeführte Revision in den Bereichen Organisation, Register und Steuerbezug zeigt, dass das Steueramt Häggenschwil unter der Leitung von Michael Wyss sehr gut und gewissenhaft geführt wird sowie die geltenden Vorschriften und Vorgaben eingehalten werden.
Der Gemeinderat hat den positiven Revisionsbericht erfreut zur Kenntnis und genommen dankt Wyss für die pflichtbewusste Führung des Steueramts.
Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an Pumpwerken
Sämtliche Verbands- und Anschlussgemeinden des Abwasserverbands ARA erhalten die Möglichkeit die Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an den Pumpwerken durch die Mitarbeiter der ARA betreuen zu lassen. Für Häggenschwil ist jährlich mit zusätzlichen Kosten von 2800 Franken zu rechnen. Auf der anderen Seite wird der Werkhof entlastet.
Der Gemeinderat hat den Vertrag genehmigt. Der Abwasserverband Aachtal verpflichtet sich somit, die Abwasserpumpwerke Finkenbach-Weier, Beckenstein Süd, Beckenstein Nord, Holzrüti, Locherhof Nord, Locherhof Süd, Untergerschwil und Drucküberwachung Häggen in der Gemeinde Häggenschwil stets in einwandfreiem, betriebssicheren Zustand zu halten.
Gebührentarife für Wasser und Abwasser
Der Gemeinderat hat jährlich über die Gebührentarife für das Wasser und das Abwasser inklusive Entwässerungsgebühren zu entscheiden. Es sind keine Anpassungen vorgesehen. Der Gemeinderat hat die Tarife 2022 genehmigt.
Bauabrechnung Sanierung Bauelstrasse
Die Bauarbeiten für die Sanierung der Bauelstrasse sind abgeschlossen. Die Baukosten beliefen sich gemäss Bauabrechnung der Arge Gloggner AG, Ruswil / Reinöhl die Baukraft GmbH, Winden, auf rund 110'500 Franken und liegen somit unter der Vergabe von 119'900 Franken.
Die Gemeinde muss 60 Prozent der Kosten tragen. Die Grundeigentümer haben sich mit 40 Prozent gemäss Perimeterschlüssel an den Kosten zu beteiligen. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung für die Sanierung der Bauelstrasse genehmigt.
Pläne gehen ans Tiefbauamt
Der Strassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan sind vom 30. August bis zum 28. September öffentlich aufgelegt worden. Die 30-tägige Einsprachefrist ist unbenützt abgelaufen. Die Pläne werden nun zur Genehmigung an das kantonale Tiefbauamt weitergeleitet.