«Die Jugendlichen hatten eine Luftdruckpistole dabei; einer spielte damit herum», sagt Dionys Widmer, Mediensprecher der St.Galler Stadtpolizei, zu stgallen24. Ein Leserreporter von FM1today wollte am frühen Freitagmorgen beobachtet haben, wie Stadtpolizisten die zwei Jugendlichen festnahmen.
Widmer bestätigt gegenüber stgallen24: «Die beiden wurden auf den Polizeiposten gebracht», sagt der Polizeisprecher. «Sie wurden zwar angehalten und mitgenommen, nicht aber verhaftet.»
Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Pistole um eine Luftdruckwaffe handelt. Weshalb der 23-jährige Schweizer die Pistole auf sich trug, ist noch unklar und wird durch die Stadtpolizei St.Gallen abgeklärt. Gemäss jetzigem Kenntnisstand wurde niemand damit bedroht oder gefährdet. Da der Mann die Pistole jedoch unerlaubterweise auf sich trug, wird er wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz angezeigt. Sein Begleiter konnte den Polizeiposten ohne Massnahmen wieder verlassen.
Luftdruck- bzw. CO2-Pistolen sehen richtigen Waffen täuschend ähnlich und können deshalb auf den ersten Blick kaum von jenen unterschieden werden. Sie können, anders als Faustfeuerwaffen, für die es einen Waffenerwerbsschein braucht, in der Schweiz ab 18 Jahren gegen Ausfertigung eines Vertrags frei erworben werden.