Für erwachsene Menschen mit Behinderung gibt es heute im Kanton St.Gallen verschiedene Wohn-, Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten.
Der Kanton hat den Auftrag, dieses Angebot so zu gestalten und zu finanzieren, dass es dem Bedarf von Menschen mit Behinderung entspricht. Dieses stellt er nicht selber zur Verfügung, sondern arbeitet hierfür mit zahlreichen Stiftungen und Vereinen zusammen. Ein von der Regierung zu erstellender Bericht zeigt auf, wie sich der Bedarf entwickelt hat, welche gesellschaftlichen Einflüsse wirken und in welche Richtung sich das Angebot weiterentwickeln muss.
Das bestehende Angebot ist vielfältig und bedarfsgerecht
Aufgrund einer inklusiv gestalteten Untersuchung der Bedürfnisse der Nutzenden sowie des Angebots kommt der aktuelle Bericht zum Schluss, dass Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen heute ein bedarfsgerechtes und vielfältiges Angebot vorfinden. Dieses hat sich in den letzten vier Jahren an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. So wurden zum Beispiel die Arbeitsangebote in ihrer Ausgestaltung vielfältiger und die Beschäftigungsangebote flexibler, zum Beispiel hinsichtlich Teilzeitarbeit, und die Wohnangebote individueller.
Zunahme im stationären Bereich und bei psychischen Behinderungen
Der Bericht stellt fest, dass mehr Menschen mit Behinderung in einem Heim leben – die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner ist in den letzten drei Jahren um 5,5 Prozent gestiegen. Ein wichtiger Grund dafür ist die höhere Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung. Dadurch bleiben die Plätze länger belegt. Hinzu kommt eine wachsende Anzahl von Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf (z.B. herausforderndes Verhalten), die das System im stationären Bereich zusätzlich fordert.
Ein Anstieg ist in den letzten Jahren auch bei der Anzahl Personen mit einer psychischen Behinderung feststellbar. Diese Menschen sind mit dem hohen Leistungsdruck im ersten Arbeitsmarkt oft überfordert und finden keine entsprechende Anstellung mehr. Der Bericht empfiehlt hier, spezialisierte Arbeits- und Beschäftigungsplätze für diese Zielgruppe in den nächsten Jahren weiter auszubauen.
Subjektorientierung wird weiter verstärkt
Aktuell fliesst das Geld für Leistungen für Menschen mit einer Behinderung ausschliesslich zu den Einrichtungen (sogenannte Objektfinanzierung). Mittelfristig soll sich die Finanzierung jedoch stärker am individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung ausrichten (sogenannte Subjektfinanzierung). Damit wird die Wahlfreiheit für ein unabhängiges und selbständiges Leben von Menschen mit Behinderung gestärkt und ein weiterer Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention gemacht. Die erforderlichen Grundlagen für diese Anpassung beim Finanzierungssystem werden in den nächsten Jahren geschaffen.