Mit den Corona-Massnahmen im letzten Frühjahr kündigte der Bund umfangreiche Finanzhilfen für die Wirtschaft an. 40 Milliarden Franken stehen als Bürgschaften für Kredite bereit. Diese Liquiditätsspritzen im Umfang von maximal zehn Prozent des Jahresumsatzes waren als Überbrückungshilfen für Unternehmen gedacht.
Für das Handling dieser Corona-Kredite nahm der Bund die Banken in die Pflicht. Im Dezember 2020 wurde zudem die Verordnung des Bundes zur Corona-Härtefallhilfe in Kraft gesetzt. Die grundsätzlich kantonalen Härtefallprogramme im Umfang von 9 Milliarden Franken finanziert damit weitgehend der Bund mit 7,2 Milliarden. Eine weitere Milliarde hält der Bundesrat als Reserve in der Rückhand, um allfällige Hilfen für besonders betroffene Kantone sprechen zu können. Von den total also 10 Milliarden Härtefallgeldern wurden bis Ende März bereits etwa fünf Milliarden ausbezahlt.
Ungleichheiten unter den Kantonen
Zuständig für die rasche und korrekte Abwicklung von Härtefallgesuchen sind die Kantone. Die Begeisterung darüber hält sich bei Daniel Wessner, Leiter des Thurgauer Amts für Wirtschaft und Arbeit, in engen Grenzen: «Mit dem Härtefallprogramm wurde ein Bürokratiemonster geschaffen, wie es die Schweiz noch kaum einmal gesehen hat.
Sämtliche Kantone mussten innert kürzester Zeit Strukturen und Prozesse schaffen, um das Härtefallprogramm umzusetzen – Kantone wurden zu Banken.» Daniel Wessner kritisiert, dass der Bund detaillierte Einzelfallprüfungen verlange und in der Härtefallverordnung genaue Beurteilungskriterien vorgebe. «Jeder einzelne Fall muss genau dokumentiert und an den Bund rapportiert werden.» Die unterschiedliche kantonale Handhabung führe dabei zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichheiten.
Chance verpasst
Der Bund habe es verpasst, für die vom Lockdown betroffenen Branchen einfache und unkomplizierte Bundeslösungen zu schaffen. «Es ist nicht konsequent, wenn der Bund ständig einschneidende Pandemie-Massnahmen beschliesst, die Bewältigung der wirtschaftlichen Kollateralschäden aber einfach den Kantonen abschiebt.» Das System der Härtefallentschädigungen wird von den Unternehmen gerne genutzt.
Auf diesem Weg können Unternehmen, die behördlich geschlossen wurden oder einen Umsatzrückgang von 40 Prozent oder mehr erlitten, ungedeckte Fixkosten geltend machen. Dazu zählen neben Mieten unter anderem auch Energiekosten, Leasings, Fahrzeug- und Betriebsversicherungen, Zinsen, Gebühren, Abgaben, Verbandsbeiträge oder Buchführungskosten. Ende März 2021 wurden die Vorgaben des Bundesrates ein weiteres Mal ergänzt und präzisiert. Die Kantone müssen ihre eigene Gesetzgebung deshalb wieder im Eiltempo anpassen und dafür vom Dringlichkeitsrecht Gebrauch machen.
Unter anderem wurde nun festgehalten, dass Firmen, die Härtefallhilfen beanspruchen, nun für vier Jahre keine Dividenden auszahlen dürfen, ausser die Hilfsgelder werden zurückerstattet. Ebenso müssen zumindest grössere Unternehmen ab 5 Millionen Franken Umsatz Hilfsgelder an den Staat zurückzahlen, wenn sie einen Gewinn erzielen.