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Stadt St.Gallen
20.05.2021
20.05.2021 13:54 Uhr

Keine Party für den FCSG bei Cup-Sieg

Riesenjubel nach Youans 4:0 beim letzten Spiel
Riesenjubel nach Youans 4:0 beim letzten Spiel Bild: zVg
Der FC St.Gallen bestreitet am Pfingstmontag den Final des Schweizer Cups in Bern. Ein allfälliger Sieg des FCSG gibt gewiss Anlass zum Feiern, wird aber nicht zugelassen.

Viele Fans des FC St.Gallen fiebern bereits dem Finalspiel des Schweizer Cups am Pfingstmontag, 24. Mai 2021, entgegen. Nach dem Ligaerhalt ist der erste Cup-Final seit 23 Jahren sicher das Saison-Highlight für den FCSG und seine Anhänger.

«Umso bedauerlicher ist es, dass aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen keine Festivitäten im öffentlichen Raum möglich sind. Nach wie vor gilt, dass Anlässe beziehungsweise Personenansammlungen mit mehr als 15 Personen untersagt sind», heisst es am Donnerstag in einer Mitteilung.

Zudem sind die Innenbereiche von Gastro-Betrieben weiterhin geschlossen, Aussenwirtschaften schliessen abends um 23 Uhr. Es kann daher auch keine Freinacht bewilligt werden. Gemäss Medienmitteilung der Stadt Luzern wird die Covid-19-Verordnung bei einem Sieg des FC Luzern in gleichem Masse umgesetzt, wie es St.Gallen nun vorsieht.

Stadt und Stadtpolizei St.Gallen seien sich bewusst, dass sich die Begeisterung über einen allfälligen Cup-Sieg gerne auch im öffentlichen Raum zeigen würde. Trotz positiver Anzeichen ist die Corona-Epidemie aber noch nicht überwunden. Um möglichst rasch in die gesellschaftliche Normalität zurückkehren zu können, sei gerade in der jetzigen Phase noch einmal Besonnenheit gefragt. Stadt und Stadtpolizei St.Gallen rufen deshalb dazu auf, einen allfälligen Finalsieg im kleinen Rahmen unter Einhaltung der Corona-Regeln zu feiern.

Für allfällige spontane Feiern gilt folgendes:

 

  • Im öffentlichen Raum sind Menschenansammlungen mit mehr als 15 Personen verboten.
  • Maskenpflicht, wenn sich mehrere Personen in belebten Zonen aufhalten und der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
  • Aussenbereiche von Restaurants, Bars und Takeaway-Betrieben dürfen bis maximal 23 Uhr geöffnet sein, die Innenbereiche bleiben geschlossen.
mik/pd
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