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Stadt St.Gallen
26.11.2025

Neue Vergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen

Die sgsw führen per 2026 neue Einspeisetarife für erneuerbaren Strom ein.
Die sgsw führen per 2026 neue Einspeisetarife für erneuerbaren Strom ein. Bild: zVg
Die St.Galler Stadtwerke passen per 1. Januar 2026 die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Anlagen an. Grundlage dafür ist eine neue bundesrätliche Verordnung zum Mantelerlass, welche schweizweit einheitliche Tarife festlegt und zusätzliche Gutschriften für flexible Einspeisung ermöglicht.

Zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») hat der Bundesrat verschiedene Verordnungen verabschiedet. Eine dieser Verordnungen definiert erstmals schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Abnahme elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen.

Festgelegt wurde insbesondere:

  • wie die Mindestvergütung ausgestaltet sein muss
  • wie ein Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE) quartalsweise anzuwenden ist

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Minimalansätze. Liegt der vom BFE publizierte Referenzmarktpreis über diesen Minimalwerten, wird die Energie automatisch zu diesem höheren Tarif vergütet. Die Vergütungsansätze für den ökologischen Mehrwert sowie für die Nutzung der Flexibilität werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Vergütungsansätze richten sich nach der Anlagenleistung

Die neuen Tarife unterscheiden zwischen verschiedenen Leistungsgrössen und der Frage, ob Eigenverbrauch besteht.

Anlagen unter 30 kW

  • Minimalvergütung oder BFE-Referenzmarktpreis: mind. 6,0 Rp./kWh
  • Ökologischer Mehrwert: 4,6 Rp./kWh
  • Nutzung der Flexibilität: 2,0 Rp./kWh
  • Total: mind. 12,6 Rp./kWh

Anlagen ohne Eigenverbrauch, 30 bis unter 150 kW

  • Minimalvergütung oder BFE-Referenzmarktpreis: mind. 6,2 Rp./kWh
  • Ökologischer Mehrwert: 4,6 Rp./kWh
  • Nutzung der Flexibilität: 2,0 Rp./kWh
  • Total: mind. 12,8 Rp./kWh

Anlagen mit Eigenverbrauch, 30 bis unter 150 kW

  • BFE-Referenzmarktpreis für Graustrom (quartalsweise)
  • Ökologischer Mehrwert: 4,6 Rp./kWh
  • Nutzung der Flexibilität: 2,0 Rp./kWh

Anlagen ab 150 kW

  • BFE-Referenzmarktpreis für Graustrom im jeweiligen Quartal
  • Ökologischer Mehrwert: 4,6 Rp./kWh
  • Nutzung der Flexibilität: 2,0 Rp./kWh

Kundschaft wird informiert und erhält neue Verträge

Die betroffene Kundschaft erhält in diesen Tagen ein Informationsschreiben sowie neue Verträge für die Vergütung des ökologischen Mehrwerts und die Nutzung der Flexibilität.

pd/ako
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