Personen mit Schutzstatus S benötigten bisher eine kantonale Bewilligung, um in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die Stelle wechseln zu können.
Arbeitgebende mussten dafür vor Arbeitsantritt eine Arbeitsbewilligung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einholen. Dieses Verfahren stellte sicher, dass geltende Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Neu gilt ein administrativ schlankeres Meldeverfahren, das bereits seit mehreren Jahren bei vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) angewendet wird.
Mit der Erwerbsmeldung bestätigen die Arbeitgebenden weiterhin, dass die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Die zuständigen Behörden kontrollieren dies nach wie vor stichprobenweise.
Mehr Integration und weniger Hürden für Arbeitgebende
Der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt soll die berufliche Integration fördern und das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser nutzen. Zudem sollen die vom Bund festgelegten Ziele für die Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S besser erreicht werden.
Einfache Meldung über EasyGov
Arbeitgebende können Erwerbsmeldungen für Personen mit Schutzstatus S gebührenfrei über das Unternehmerportal EasyGov.swiss bis spätestens am Tag des Stellenantritts erfassen.
Firmen oder Privatpersonen ohne Zugang zu EasyGov können weiterhin das bisherige Meldeformular nutzen. Detaillierte Informationen sind auf der Website des Kantons St.Gallen verfügbar.