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Kanton
25.09.2025

SGV lehnt Kostenverschiebungen im Entlastungspaket 2026 ab

Bild: Stadt SG
Der St.Galler Gemeindeverband kritisiert die im Entlastungspaket 2026 vorgesehenen Massnahmen, welche die Volksschulträger zusätzlich belasten würden. Der Verband fordert, dass der Kanton Einsparungen in den eigenen Angeboten vornimmt, statt Kosten auf Gemeinden abzuwälzen.

Mit dem Entlastungspaket 2026 soll das strukturelle Defizit des Kantons St.Gallen im Kantonshaushalt nachhaltig beseitigt werden. Dazu sind finanzielle Entlastungsmassnahmen in verschiedenen Bereichen des Kantons erarbeitet worden.

Einige davon betreffen die Volksschulträger. Der SGV lehnt diese entschieden ab.

Die Volksschule wird in erster Linie durch den lokalen Schulträger und somit durch die politischen oder Schulgemeinden finanziert. Der Kanton erbringt in verschiedenen Bereichen Dienstleistungen für die Schulträger.

Ein Teil dieser Dienstleistungen soll durch die vorgeschlagenen Massnahmen für die Schulträger teurer oder gestrichen werden. Namentlich werden die Tarife für die Sonderbeschulung und den Beratungsdienst Schule erhöht, für die Schulaufsicht neu eingeführt und die Kostenbeiträge für die Weiterbildung und Berufseinführung gestrichen.

Scheinbar will die Regierung das Entlastungspaket damit einmal mehr auf dem Buckel der Gemeinden schnüren. Sie hatte aus Sicht des SGV aber nicht die Aufgabe zur Belastungsabschiebung, sondern zur Entlastung durch Reduktion in den eigenen Angeboten.

Deutliche Mehrkosten für Sonderbeschulung

Am meisten betrifft die Schulträger die schrittweise Erhöhung des pauschalen Beitrags, welchen sie für ein Kind in der Sonderschule zu leisten haben. Dieser soll bis 2029 von heute 40'000 Franken auf 46'000 Franken ansteigen.

Das sind 15%, notabene bei einer behaupteten effektiven Kostensteigerung von 13% und einem Kostenbeitrag der Schulträger von jetzt schon mehr als 50% an die gesamten Aufwände für die Sonderbeschulung.

Für den SGV macht es den Anschein, dass damit ein «fait accompli» zulasten der Gemeinden für die im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes angedachte, neue Steuerung des Sonderschulwesens geschaffen werden soll.

Schulaufsicht wird zur Kostenfalle

Weiter soll die von den Volksschulträgern in der aktuellen Form eher kritisch hinterfragte Schulaufsicht neu nicht nur Zeit- und Personalressourcen, sondern auch noch Geld kosten.

Sie soll mit 750 Franken pro Tag in Rechnung gestellt werden. Geht man von rund jährlich 20 beaufsichtigten Schulträgern à zehn Tagen aus, ergibt dies insgesamt doch stolze 150'000 Franken, die jährlich erhoben werden.

Dagegen nehmen sich die Streichung der Kostenbeiträge für Weiterbildungen von Dritten und Berufseinführung sowie die Erhöhung des Tarifs für den Beratungsdienst nachgerade harmlos aus.

Parlament entscheidet im Dezember

Diese Massnahmen werden vom Kantonsrat im Dezember 2025 zusammen mit dem Budget 2026 verabschiedet. Zusammen mit dem Verband St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) wird sich der SGV bei den Parlamentariern dezidiert dafür einsetzen, dass die heute von der Regierung unter dem Begriff «Entlastungspaket» kommunizierte Kostenverschiebung auf die politischen und Schulgemeinden aus dem Entlastungspaket gestrichen wird.

pd/ako
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