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06.03.2025
03.07.2025 09:10 Uhr

Die stgallen24-Finanzkolumne: Steuererklärung 2024 – Tipps, die was bringen

Symbolbild
Symbolbild Bild: AdobeStock
Alle Jahre wieder bekommt man die Steuererklärung und die wenigsten freuen sich über den Briefumschlag vom Steueramt. Peter Tiggelers gibt einige (Spar-)Tipps, die man vielleicht noch nicht kannte oder die das Leben ein wenig einfacher machen.

Bankspesen: Unter dem Punkt 16.1. (Steuererklärung für SG) Verwaltungskosten von Wertschriften, sind nicht nur die Kosten für Wertschriften abzugsfähig. Auch ausgewiesene Spesen und das Tresorfach sind abzugsfähig. Viele Finanzinstitute weisen in den Steuerunterlagen die abzugsfähigen Kosten aus. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig.

Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten: Punkt 21.1 und 21.2 (Steuererklärung für SG) werden vielfach übersehen oder nicht optimal benutzt. Mein Tipp für Sie, den ich grundsätzlich empfehle: Fordern Sie eine sogenannte Steuerbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse an.

Peter Tiggelers aus Herisau schreibt für stgallen24 eine monatliche Finanzkolumne Bild: finanzagentur-tiggelers.ch

Die meisten Krankenversicherer stellen Ihnen diese zur Verfügung; nach einer ersten Anforderung folgt die Bescheinigung anschliessend jährlich. Leider besteht bei den Kassen keine standardisierte Vorlage, jedoch enthält diese Bescheinigung alle Informationen, ohne dass Sie alle einzelnen Leistungsabrechnungen, Rechnungen sowie Belege ausfüllen und beilegen müssen.

Ein weiterer Tipp: Reichen Sie alle medizinischen Kosten bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Kasse prüft aufgrund der versicherten Leistungen (Grund- wie Zusatzversicherung), ob Sie eine Leistung erhalten oder nicht. Somit erhalten Sie auch eine vollständige Steuerbescheinigung, ohne dass etwas vergessen geht.

Die versicherten Leistungen können sehr umfangreich sein und es ist nicht zumutbar, dass Sie genau wissen, welche versichert sind und welche nicht. Zusätzliche Kosten, die aus einer Einschränkung entstehen, sind ebenfalls abzugsfähig. So zum Beispiel: Batterien für das Hörgerät.

Allgemeiner Tipp: Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen das Ausfüllen schwerfällt, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung einem Profi zu überlassen.

Das muss nicht teuer sein, beruhigt die Nerven und erleichtert vieles.

Auch die Mitarbeitenden des Steueramts sind Menschen, die Ihnen gerne weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten. Selbstverständlich helfen wir bei Fragen oder Unklarheiten gerne weiter.

Peter Tiggelers
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