Die meisten Krankenversicherer stellen Ihnen diese zur Verfügung; nach einer ersten Anforderung folgt die Bescheinigung anschliessend jährlich. Leider besteht bei den Kassen keine standardisierte Vorlage, jedoch enthält diese Bescheinigung alle Informationen, ohne dass Sie alle einzelnen Leistungsabrechnungen, Rechnungen sowie Belege ausfüllen und beilegen müssen.
Ein weiterer Tipp: Reichen Sie alle medizinischen Kosten bei Ihrer Krankenkasse ein.
Die Kasse prüft aufgrund der versicherten Leistungen (Grund- wie Zusatzversicherung), ob Sie eine Leistung erhalten oder nicht. Somit erhalten Sie auch eine vollständige Steuerbescheinigung, ohne dass etwas vergessen geht.
Die versicherten Leistungen können sehr umfangreich sein und es ist nicht zumutbar, dass Sie genau wissen, welche versichert sind und welche nicht. Zusätzliche Kosten, die aus einer Einschränkung entstehen, sind ebenfalls abzugsfähig. So zum Beispiel: Batterien für das Hörgerät.
Allgemeiner Tipp: Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen das Ausfüllen schwerfällt, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung einem Profi zu überlassen.
Das muss nicht teuer sein, beruhigt die Nerven und erleichtert vieles.
Auch die Mitarbeitenden des Steueramts sind Menschen, die Ihnen gerne weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten. Selbstverständlich helfen wir bei Fragen oder Unklarheiten gerne weiter.