Am frühen Donnerstagmorgen, um 02.20 Uhr, konnte eine Patrouille der Stadtpolizei am Bahnhofplatz eine Frau mit einer Begleitperson auf einem E-Scooter beobachten, die Schlangenlinien fuhr. In der Folge wurden die beiden Personen auf dem E-Scooter angehalten.
Eine Atemalkoholmessung bei der 21-jährigen Lenkerin fiel mit 0.50 mg/l oder einem Promille positiv aus.
Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt; sie wird angezeigt.
Die Stadtpolizei St.Gallen macht alle Verkehrsteilnehmenden darauf aufmerksam, dass die Alkoholgrenze von 0.24 mg/l (0,5 Promille) für alle Fahrzeuge gilt – sei es ein Auto, Fahrrad oder E-Scooter. Ebenso dürfen auch unter Einfluss anderer Substanzen keinerlei Fahrzeuge gelenkt werden.