«Nach meinem Leserbrief vom 24. September 2024 «Wenn doch wenigstens Grossmutter Expertin wäre», den ich auch den darin kritisierten Behörden zustellte, erhielt ich mehrere Schreiben von denselben.
Zugegeben, ich wollte Behörden, die weiterhin an der «Covid-Impfempfehlung für Schwangere» festhalten, zu Erklärungen herausfordern. Dazu habe ich erneut an den Umstand erinnert, dass alle diese Empfehlungen auf Sicherheitsnachweisen von Swissmedic basieren. Jener Behörde, gegen die, aufgrund dieser Sicherheitsnachweise, zum zweiten Mal eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wurde.
Der massive Vorwurf: «Urkundenfälschung im Amt» mit «Konsequent und dauerhaft praktizierter Irreführung der gesamten Bevölkerung und massgebender Entscheidungsträger». Sollte sich dies dereinst erhärten, würden sich aktuelle Empfehlungen womöglich als gesundheitlich höchst riskant ins Gegenteil umkehren.
Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit BAG, der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektoren kontaktierten mich allesamt innert wenigen Tagen.
Erklärungen zum eklatanten Widerspruch zwischen Impfempfehlung und offenbar für sie inexistenten Strafanzeigen fehlten darin gänzlich. Stattdessen erhielt ich zahlreiche Dokumente und Broschüren, die allesamt auf jenen Sicherheitsprüfungen basieren, deren Unrechtmässigkeit in den Strafanzeigen angeprangert wird. Zwischen den Zeilen der Appell an mich: »Glaub’s einfach!»
Bleibt zu hoffen, dass Experten in solch verantwortungsvollen Positionen, ihre Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung richtig einschätzen und deshalb ihre Covid-Impfempfehlung für Schwangere so unbeirrt fortführen, weil sie nicht nur die völlige Haltlosigkeit der Schuldvorwürfe vermuten, sondern in der Konsequenz zur möglichen Tragweite ihrer Empfehlungen, für die Haltlosigkeit der Vorwürfe, ihre Hand ins Feuer legen würden.»