Seit geraumer Zeit ist im Grundbuchwesen des Kantons St.Gallen ein Fachkräftemangel feststellbar. Um die Situation zu verbessern, hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht den Lehrgang zum Grundbuchverwalter überarbeitet (siehe Infobox).
Prüfung neu jährlich – Wiedereinstieg erleichtert
Neu soll die Prüfung zum Grundbuchverwalter jährlich durchgeführt werden können. Bei weniger als sechs Anmeldungen entscheidet neu die Prüfungskommission über die Durchführung. Dabei berücksichtigt sie die Verhältnismässigkeit zwischen dem Aufwand, der durch die Prüfung entsteht, und der allfälligen Dringlichkeit. Bis anhin wurde die Prüfung in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt.
Im Weiteren wurde der Zugang für den Wiedereinstieg ehemaliger Grundbuchverwalter in das Grundbuchwesen erleichtert. Damit sollen Personen, die bereits einmal als Grundbuchverwalter bei einem Grundbuchamt tätig waren, wieder für diesen Fachbereich gewonnen werden.
Strukturelle Veränderungen notwendig
Die Anpassungen vermögen aber das grundsätzliche Problem des Fachkräftemangels in diesem Bereich nicht zu beheben. Hierzu werden weiterhin strukturelle Veränderungen im Grundbuchwesen nötig sein, etwa die verstärkte regionale Zusammenarbeit beziehungsweise die Bildung von grösseren Ämtern.
Dies ermöglicht den Mitarbeitern mehr berufliche Perspektiven oder Teilzeitarbeit und verbessert die Stellvertretung in einem Team. Strukturveränderung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, wobei das Departement des Innern beratend mitwirkt.
Im Kanton St.Gallen sind für die Grundbuchführung die politischen Gemeinden zuständig. Grundbuchverwalter werden vom Gemeinderat gewählt. In diese Funktion sind nur Personen wählbar, die einen von der Aufsichtsbehörde ausgestellten Fähigkeitsausweis besitzen.