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Häggenschwil
14.12.2023

Häggenschwil fordert Hundesteuer ein

Bild: shutterstock.com
Die Hundesteuer ist für alle Hunde zu entrichten, die älter als 3 Monate sind.

Wie in diesem Jahr wird auch im 2024 allen Hundebesitzern, welche Ihren Hund wie obligatorisch in der Datenbank AMICUS ein-getragen haben, Ende Februar 2024 eine Rechnung zukommen lassen. Alle Hundehalter werden gebeten, bis Ende Januar 2024 ihre Daten im AMICUS zu prüfen. Änderungen sind beim AMICUS oder der Hundekontrollstelle Häggenschwil zu melden. Die Hundesteuer ist für alle Hunde, die älter als 3 Monate sind, zu entrichten.

fam/pd
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