Ist die gesetzliche Ordnung in einer Kirchgemeinde nicht mehr gewährleistet, so obliegt es dem Administrationsrat des katholischen Konfessionsteils St.Gallen entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Gestützt auf diesen Grundsatz im Kantonalen Gemeindegesetz wird per 1. Januar 2024 in zwei Kirchgemeinden eine Kuratorin respektive ein Kurator eingesetzt. In der Kirchgemeinde Oberriet heisst der Kurator Werner Muchenberger, in der Kirchgemeinde Häggenschwil übernimmt das Amt der Kuratorin Margrit Stadler-Egli.
Bald wieder eigenständig
Sowohl in Oberriet wie auch in Häggenschwil fehlt derzeit eine Person, die das Präsidium im Kirchenverwaltungsrat hätte übernehmen wollen. Die Aufgabe der Kuratorin respektive des Kurators ist es, die Kirchgemeinde mit allen Aufgaben und Kompetenzen eines Kirchenverwaltungsratspräsidenten zu führen. Gleichzeitig wird es eine wesentliche Aufgabe sein, die Ersatzwahl für das vakante Präsidialamt vorzubereiten.
Heisst im Klartext: Es soll das Ziel sein, dass die Kirchgemeinde so bald wie möglich wieder eigenständig agieren kann. Gelingt es der Kuratorin respektive dem Kurator nicht, in absehbarer Zeit eine Person für das KVR-Präsidium zu finden und zu motivieren, ist die ordentliche Verwaltung der Kirchgemeinde nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall müsste der Administrationsrat über das weitere Vorgehen beraten, beispielsweise den Zusammenschluss mit einer anderen Kirchgemeinde.