Am Sonntag um 21.45 Uhr wurde in Rebstein ein 40-jähriger Autofahrer angehalten und sogleich als fahrunfähig eingestuft. Weiter wurde festgestellt, dass er keinen Führerausweis besitzt und Betäubungsmittel im Auto mitführte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte eine Blut- und Urinprobe.
Kurz vor Mitternacht am selben Tag wurde ein 29-jähriger Autofahrer in Uznach angehalten. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von einem Milligramm pro Liter. Der Mann konnte den Führerausweis nicht beibringen, ihm wurde jedoch die Aberkennung eröffnet.
Am Montagmorgen, kurz vor 04.20 Uhr, wurde derselbe Mann, trotz vorgängiger Aberkennung des Führerausweises, wieder in seinem Auto fahrend angehalten. Diesmal ergab die beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von 0.85 Milligramm pro Liter.
In Montlingen wurde am Montagmorgen um 3.21 Uhr in der Früh auf der Autobahn A13 64-Jähriger angehalten. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.