Die Sozialdienstleistungen für Personen mit Schutzstatus S müssen im Rahmen bleiben, findet Kantonsrat Sascha Schmid (SVP). In einer Einfachen Anfrage schreibt er von den Rechten dieser Flüchtlinge und verweist auf Empfehlungen an die Regierung.
«Sie profitieren von der Befreiung der Vignettenpflicht für Fahrzeuge oder von gratis Swisscom-Abos», legt Schmid die Vorrechte der Flüchtlinge dar. Gleichzeitig würden ihre Vermögenswerte erst zwölf Monate nach Einreise in die Bestimmung für den Bezug von Sozialhilfe einbezogen.
Um an dieser Stelle «Auswüchse» zu vermeiden, erinnert Schmid die Regierung an die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (Sodk) und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Diese lautet: Personen mit Schutzstatus S, die in Besitz eines Autos sind, sollte dieses ab dem 1. März 2023 an ihr Vermögen angerechnet werden.
Schmid hoffe, dass diese Empfehlung umgesetzt werde, denn: «In anderen Kantonen sind verschiedene Fälle von Ukrainern bekannt geworden, die über teure Autos verfügen oder mit ihrer Anspruchshaltung die Öffentlichkeit irritiert haben.»
Nun will Sascha Schmid von der Regierung wissen:
- Wie viele im Kanton St.Gallen registrierte Personen mit Schutzstatus S besitzen ein Auto und wie viele dieser Fahrzeuge zählen zur gehobenen Kategorie?
- Wie viele der Personen mit Schutzstatus S, die ein Fahrzeug besitzen, beziehen finanzielle Sozialhilfe?
- Ist die Regierung bereit, sich bei den Gemeinden für die Umsetzung der erwähnten Empfehlung der Sodk und der Skos einzusetzen?
- Wie kann sichergestellt werden, dass Personen mit Schutzstatus S ihren Aufenthalt in der Schweiz nicht dazu nutzen, um gratis kostspielige Zahnbehandlungen durchführen zu lassen?
- Welche Massnahmen sieht die Regierung vor, um die Umsetzung der auch für Personen mit Schutzstatus S geltenden gesetzlichen Rückerstattungspflicht der finanziellen Sozialhilfe zu gewährleisten?