Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle zehn Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, eine Mängelliste erstellen und die festgestellten Mängel beheben lassen. Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausreichend Schutzräume vorhanden sind.
Gemäss Anordnung des kantonalen Amtes für Militär & Zivilschutz, Kantonales Einsatz Element St. Gallen (KEE SG), wird die Schutzraum-Kontrolle in der Gemeinde Gaiserwald verteilt im April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und November durchgeführt.
Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG sendet das Anmeldeschreiben mit Beilagen zum Unterhalt von Schutzräumen sowie die Hinweise zur Vorbereitung der Kontrolle zu.
Betroffene Eigentümer werden gebeten, den Schutzraum gemäss den Weisungen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und des KEE SG rechtzeitig vorzubereiten. Insbesondere die Keller-Abteile, welche mit Komponenten (Belüftungsgerät, Notausstieg, etc.) zum Schutzraum belegt sind, müssen unbedingt zugänglich sein.
Nebst der eigentlichen Kontrolle werden durch die Angehörigen des Zivilschutzes allgemeine kleinere Mängel direkt kostenlos behoben. Nach Abschluss der Kontrolle wird den Hauseigentümern eine Übersicht der vorzunehmenden Reparaturen schriftlich zugestellt.