Vier Personen wurde der Führausweis abgenommen, einer Person wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt und einer Person wurde die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt. Eine Person musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.
- Samstag, 02.30 Uhr, St.Margrethen, 32-jähriger Autofahrer, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 1, Promille, Führerausweis für die Schweiz aberkannt
- Samstag, kurz nach 2 Uhr, St.Gallen, 33-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt
- Samstag, 00.45 Uhr, St.Gallenkappel, 52-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Blutprobe angeordnet, Führerausweis abgenommen
- Freitag, 18.50 Uhr, Schmerikon, 54-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 1,56 Promille, Führerausweis abgenommen
- Freitag, 18.30 Uhr, Uzwil, 30-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 2,10 Promille, Führerausweis abgenommen
- Freitag, 17.35 Uhr, Gossau, 58-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen, Führerausweis abgenommen
Die Autofahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.