Im Zonenplan der Stadt St.Gallen gilt der Baumschutz derzeit nur in vereinzelten, klar eingegrenzten Gebieten. Dort gilt für das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm eine Bewilligungspflicht.
«Der Hauseigentümerverband Stadt St.Gallen (HEV) wie auch das Gewerbe anerkennen die wichtige Funktion der Bäume für ein gutes Stadtklima. Denn Grünwert ist Mehrwert fürs Wohnen oder spendet Mitarbeitern in Unternehmen Schatten bei der Mittagspause», sagt Christoph Solenthaler, Präsident des HEV der Stadt St.Gallen und Vizepräsident des Gewerbeverbandes der Stadt St.Gallen.
Nicht mit neuer Bau- und Zonenordnung abgestimmt
Der HEV kritisierte im Mitwirkungsverfahren in seiner Stellungnahme bereits, dass eine Ausweitung der Baumschutzgebiete nicht mit der Erarbeitung der neuen Bau- und Zonenordnung abgestimmt wurde, die bereits 2027 in Kraft treten soll. Zusammen mit Privatpersonen und Unternehmen hatte der HEV deshalb Ende 2021 eine Einsprache gegen diesen einseitigen Akt des Stadtrats eingereicht. Die Einsprache ist nach wie vor pendent.
Im Mai 2022 verabschiedete das St.Galler Stadtparlament eine Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete. Die bürgerlichen Parteien ergriffen daraufhin das Ratsreferendum, weshalb die untaugliche Vorlage am 12. März 2023 zur Abstimmung gelangt.
Die Nein-Gründe des HEV und des Gewerbes
«Neu soll also die Stadtverwaltung entscheiden, ob ein Baum auf dem eigenen Grundstück gefällt werden darf oder nicht. Eigentümer werden bevormundet und die bewährte Eigentumsgarantie weiter ausgehöhlt. Auch wenn die Erhaltung von schützenswerten Bäumen ein Anliegen darstellt, so trifft die Vorlage die Falschen», so Christoph Solenthaler.
Das grüne St.Galler Stadtbild ist nicht zuletzt dem eigenverantwortlichen Umgang der Bevölkerung zu verdanken. Ohne jegliche Würdigung dieses Verdienstes aus privater Initiative haben Stadtrat und die links-grüne Parlamentsmehrheit beschlossen, den Baumschutz auf das gesamte Baugebiet auszuweiten.
Bewilligungspflicht auch für Gewerbe und Industrieliegenschaften
Die 80 cm-Regelung würde auch für Gewerbe- und Industrieliegenschaften gelten. Durch die Vorlage würden Planungs- und Bewilligungsprozesse von Bauprojekten verkompliziert und aufgrund zusätzlicher Einsprache-Möglichkeiten verlängert. Die Erneuerung alter Bausubstanz wie auch innovative Projekte, die wir im Umgang mit begrenztem Siedlungsraum dringend benötigen, würden entscheidend behindert.
«Eine Annahme der Vorlage würde nachweislich unnötige Bürokratie verursachen. Zur Bearbeitung der Gesuche müsste zudem teures Fachpersonal eingesetzt werden. Zu bezahlen hätten dies einmal mehr die städtischen Steuerzahler», ist Solenthaler überzeugt.
«HEV wie Gewerbe sagen aus Überzeugung Nein zur Erweiterung der Baumschutzgebiete. Und somit auch Nein zu Bürokratie, Willkür und Mehrkosten.»