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Stadt St.Gallen
07.02.2023
13.02.2023 11:20 Uhr

«Lähmend, hemmend und frustrierend»

Donat Kuratli (SVP), Andreas Pfister (WISG), Christoph Solenthaler (HEV) und Liliane Kobler (FDP) an der Medienorientierung
Donat Kuratli (SVP), Andreas Pfister (WISG), Christoph Solenthaler (HEV) und Liliane Kobler (FDP) an der Medienorientierung Bild: stz.
Wirtschaftsverbände und Mitglieder eines überparteilichen Komitees empfehlen für Abstimmung vom 12. März ein Nein zur Erweiterung der Baumschutzgebiete. Die vorgesehene Zonenplanänderung sei rechtlich unzulässig und führe zu negativen Auswirkungen für eine dynamische und grüne Stadtentwicklung, unterstrichen sie an der heutigen Medienorientierung.

Am 3. Mai 2022 verabschiedete das St.Galler Stadtparlament eine Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete. Damit soll das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (das heisst ab ca. 25 cm Durchmesser) auf dem gesamten Stadtgebiet einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Mitglieder des Stadtparlaments ergriffen dagegen das Referendum, weshalb die St.Galler Stimmbürger hierzu am 12. März 2023 das letzte Wort haben.

«Das grüne St.Galler Stadtbild ist nicht zuletzt dem eigenverantwortlichen Umgang der Bevölkerung zu verdanken. Ohne jegliche Würdigung dieses Verdienstes aus privater Initiative haben Stadtrat und die links-grüne Parlamentsmehrheit beschlossen, den Baumschutz auf das gesamte Baugebiet auszuweiten.»
Christoph Solenthaler, Präsident des Hauseigentümerverbandes der Stadt St.Gallen und Vizepräsident des Gewerbes Stadt St.Gallen

Unzulässig und verfehlt

Aus Sicht der St.Galler Wirtschaftsverbände sowie des überparteilichen Komitees «Nein zur Erweiterung des Baumschutzgebiets», dem Mitglieder der bürgerlichen Parteien FDP, SVP und der Mitte angehören, ist die Abstimmungsvorlage rechtlich unzulässig sowie inhaltlich verfehlt.

Angesichts der bevorstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung, die bereits 2027 in Kraft treten soll, hätten die Verfahren koordiniert werden müssen. Eine vorgezogene Zonenplanänderung, die das gesamte Stadtgebiet betrifft, wird als unrechtmässig angesehen. Die Ausweitung der Baumschutzgebiete hat zudem zahlreiche negative Auswirkungen zur Folge, die einer gewünschten dynamischen und grünen Stadtentwicklung zuwiderlaufen.

«Schützt man nun zusätzlich in der Stadt St.Gallen jeden Baum mit einem Umfang von mehr als 80 cm, werden Bauvorhaben, die der (ökologisch genau sinnvollen) inneren Verdichtung Vorschub leisten würden, erheblich erschwert. Mit der Bewilligungspflicht für Baumfällungen wird den Behörden mehr Mitspracherecht im Baugesuchsverfahren zugestanden und über die Einsprachemöglichkeit bei Fällgesuchen können Bauvorhaben unter Umständen jahrelang verzögert werden.»
Andreas Pfister, Vizepräsident der Wirtschaft Region St.Gallen

Untaugliche Regelung mit negativen Folgen

So unbestritten die Bedeutung von Bäumen für das Stadtklima, die Biodiversität und die Schönheit St.Gallen ist, so lähmend, hemmend und frustrierend sind die Auswirkungen der neuen Regelung. Die Forderung einer Bewilligungspflicht zur Fällung von Bäumen ab 80 cm Stammumfang führt
• zu aufwendigen Planungs- und Bewilligungsverfahren,
• zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Einsprachemöglichkeiten,
• zu allseitiger Bürokratie und zu Mehrkosten,
• zu Mehrbelastungen für Mietende und Vermietende
• zu Eigentumsbeschränkungen
• zu allseits gefährlichen Wartezeiten, wenn grosse Schneelasten oder Stürme Bäume beeinträchtigen, sowie
• zu Behinderungen bei der zeitlichen und baulichen Entwicklung der Stadt St.Gallen.

«Die Voraussetzungen für diese vorgezogene Zonenplanänderung sind nicht erfüllt und sie ist unzulässig. Auch wenn es gemäss Stadt "nur" um eine Ausdehnung des Baumschutzgebietes geht, ohne inhaltliche Anpassung, ist das mit dem geltenden Recht nicht vereinbar.»
Liliane Kobler, Rechtsanwältin, FDP-Stadtparlamentarierin, Mitglied der Liegenschaften- und Baukommission der Stadt St.Gallen

Grüne Stadt dank weitsichtiger Eigeninitiative

Tausende von Bäumen wären von dieser neuen, untauglichen 80-cm-Regelung betroffen. Die Stadt St.Gallen ist heute eine der grünsten Städte der Schweiz. Viele Private haben über Generationen eigenverantwortlich dazu beigetragen, dass wir gepflegte Gärten sowie einen beeindruckenden Baumbestand haben. Eine Ausweitung des Baumschutzes über das gesamte Stadtgebiet hinweg ist deshalb weder nötig noch verhältnismässig.

«Tragen wir Sorge zur Eigentumsgarantie und verhindern wir, mit einem klaren und deutlichen Nein den Ausbau der Verwaltung. Sparen wir Steuergelder und sichern wir dadurch die auf privatem Grund stehenden Bäume vor der Fällung bei Inkrafttreten dieser unrechtmässigen Zonenplananpassung.»
Donat Kuratli, Stadtparlamentarier und Präsident der SVP der Stadt St.Gallen

Nein zur Zonenplanänderung

Die St.Galler Wirtschaftsverbände, namentlich der Hauseigentümerverband der Stadt St.Gallen 2 (HEV), das Gewerbe Stadt St.Gallen (GSG), die Wirtschaft Region St.Gallen (WISG), sowie die FDP und die SVP der Stadt St.Gallen lehnen die Zonenplanänderung mit der Ausweitung des Baumschutzes deshalb ab. Sie empfehlen den Stimmbürgern, am 12. März 2023 ein Nein in die Urne zu werfen.

Bäume ab ca. 25 cm Durchmesser wären von der neuen Regelung betroffen Bild: stz
pd/stgallen24
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