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Kanton
17.01.2023

Kapo hält sieben Gucklochfahrer an

Bild: Kapo SG
Am Montagmorgen, zwischen 6.20 und 7.15 Uhr, sind in Kaltbrunn, Gams, Sargans, Grabs und Uznach sechs Autos und ein Lieferwagen angehalten worden, welche die Front- und teilweise Seitenscheiben nicht genügen vom Eis befreit hatten.

Anlässlich Patrouillenfahrten konnten in Kaltbrunn, Gams, Sargans, Grabs und Uznach sechs Autofahrer sowie ein Lieferwagenfahrer von Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen angehalten werden.

Es wurde festgestellt, dass die Autos vereiste Front- und teilweise Seitenscheiben hatten. Diese wurden nicht genügend vom Eis befreit. Die fehlbaren Fahrzeugfahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern muss ebenfalls allfälliger Schnee und Eis entfernt werden.

Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Motorhaube und Fahrzeugdach müssen ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden, damit weitere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr geraten.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlung sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer unter folgendem Link nachzulesen.

 

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pez/pd
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