Es treten verschiedene Vertreter des Gemeinderates, der Geschäftsprüfungskommission und des Kantonsrates nicht mehr zu den Gesamterneuerungswahlen im kommenden Jahr an. Folgend eine Auflistung der bekannten Mutationen:
Gemeinderat
- Marco Sütterle wurde im Jahr 2016 in den Gemeinderat gewählt. Er zeichnet für das Ressort Soziales / Heime verantwortlich.
- Kathrin Dörig wurde im Jahr 2019 in den Gemeinderat gewählt. Sie zeichnet für die Ressorts Betriebe und Sicherheit und Kultur verantwortlich.
- Muriel Frei wurde im Jahr 2019 in den Gemeinderat gewählt. Sie zeichnet für das Ressort Soziales / Kinder- und Jugendarbeit verantwortlich.
Mit der Reduktion von neun auf sieben Mitglieder des Gemeinderates und einer bestehenden Vakanz sind zwei Sitze zwingend neu zu besetzen. Die Ressorts werden neu gebildet.
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
- Präsident Willi Staubli
- Tanja Frischknecht
Kantonsrat
- Patrick Kessler
- Oliver Schmid
- Pascale Sigg-Bischof
- Peter Zeller
Der Gemeinderat dankt allen zurückgetretenen Behördenmitgliedern für ihren grossen Einsatz im Dienste der Allgemeinheit ganz herzlich. Die persönliche Würdigung erfolgt zu gegebener Zeit.
Nicht amtliche Wahlzettel
Nicht amtliche Wahlzettel sind gestattet, wenn diese hinsichtlich Farbe und Format mit den amtlichen Wahlzetteln übereinstimmen. Zur Gewährleistung dieser Voraussetzungen übernimmt die Gemeindekanzlei die Koordination des Drucks sämtlicher nicht amtlicher Wahlzettel. Die Kosten müssen von jeder Organisation selbst getragen werden.
Die Vorlage für die nicht amtlichen Wahlzettel von Parteien und Organisationen sind gemäss Terminplanung bei der Kanzlei einzureichen. Die Parteien und Organisationen werden mit einem Gut zum Druck für die Druckfreigabe bedient.
Terminplanung
- Donnerstag, 2. März 2023: Ablieferung Vorlage nicht amtliche Stimmzettel durch die Parteien und Organisationen an die Gemeindekanzlei
- Freitag, 3. März 2023: Erteilung Gut zum Druck für die nicht amtlichen Stimmzettel an die Gemeindekanzlei
- Donnerstag, 9. März 2023: Ablieferung des amtlichen und nicht amtlichen Wahlmaterials an die Abraxas AG, St.Gallen für Verpackung und Versand
- Sonntag, 16. April 2023: Kommunale Gesamterneuerungswahlen (Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission und Kantonsrat)
Zweiter Wahlgang
Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte haben für den zweiten Wahlgang folgende Bestimmungen Gültigkeit:
Wird das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem das relative Mehr entscheidet; neue Wahlvorschläge sind zulässig. Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang durchzuführen.
Wer am zweiten Wahlgang teilnehmen will, hat dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis 19. April, der Gemeindekanzlei (schriftlich und bis spätestens 24 Uhr) mitzuteilen. Im zweiten Wahlgang kann nur gewählt werden, wer eine derartige Mitteilung fristgerecht eingereicht hat – Stimmen für andere Personen sind ungültig.
Stehen im zweiten Wahlgang gleich viele Kandidaten zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die zur Wahl stehenden Personen ohne Wahlakt – also in stiller Wahl – als gewählt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Mai 2023 statt; die Vorlagen für die nicht amtlichen Stimmzettel sind der Gemeindekanzlei bis spätestens Donnerstag, 20. April 2023 abzugeben.