Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen spätestens bis zum 16. Dezember 2022, 17 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig eintrifft, von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist, höchstens einen wählbaren Kandidaten enthält, der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat und welcher die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt. Das entsprechende Formular kann unter der Rubrik Online-Schalter bezogen werden.
Gemäss Art. 28 lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist im zweiten Wahlgang eine stille Wahl möglich. Stille Wahl kommt zustande, wenn bis zum Ablauf der Eingabefrist nur ein gültiger Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eintreffen würde.
Die Stimmbeteiligung betrug 41 Prozent. Stimmen haben erhalten:
- Buob Seraina, Engelburg, Die Mitte: 846
- Köppel Philipp, Abtwil, SVP: 726
- Frei Luca, Abtwil, GLP: 594
- Geiger Sandro Fabio, Abtwil, Jungfreisinnige: 203
- Vereinzelte: 8
Das absolute Mehr betrug 1189 Stimmen.