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Stadt St.Gallen
16.11.2022

Heimatschutz kritisiert abweisende Strassenfassaden

Laut Heimatschutz sind viele Fassaden von Neubauten zu abweisend; unter anderem auch die der Migros Bruggen.
Laut Heimatschutz sind viele Fassaden von Neubauten zu abweisend; unter anderem auch die der Migros Bruggen. Bild: Migros Ostschweiz
Die Bauvorschriften zum Schutz vor Lärm an viel befahrenen Strassen führen in allen Schweizer Städten zu architektonischen Problemen. Jetzt fordert der Heimatschutz St.Gallen/Appenzell Innerrhoden, dass die Stadt St.Gallen bei solchen Neubaugesuchen eingreift.

Von Neubauten an stark befahrenen Strassen sehe man – wegen der Lärmschutzvorschriften – fast nur abweisend-geschlossene Fassaden. Beispiele dafür gebe es auch in St.Gallen mehrere, wie der Heimatschutz St.Gallen/Appenzell Innerrhoden: Vom «Longville» an der Langgasse, über den Garagenneubau an der Rorschacherstrasse und die Migros Bruggen an der Fürstenlandstrasse bis zum gerade entstehenden Neubau auf der Nordseite der Rorschacherstrasse zwischen den Bushaltestellen St.Fiden-Zentrum und Grossacker.

Weil ein weiteres Baugesuch an der Langgasse als Ersatz für zwei heute frei stehende Häuser wieder eine lange, geschlossene Strassenfassade vorsieht, hat der Heimatschutz kürzlich Stadtrat Markus Buschor aufgefordert, «schnell wirksame Massnahmen» zu ergreifen, «um eine hochwertige, prospektive Architektur an den starken Achsen sicherzustellen».

Der Heimatschutz fordert von der Stadt, dass Bauten mit abweisender Lärmschutzarchitektur verhindert werden. Denn dies führe zu einem schluchtartigen Strassenbild, das den Strassenraum über Jahrzehnte prägen wird.

«Kommt beim Projekt an der Langgasse dazu, dass im Erdgeschoss keine Geschäfte oder Gewerberäume, sondern ein für Passanten abweisend wirkender Veloraum vorgesehen ist und darüber 45 1,5-Zimmer-Wohnungen erstellt werden sollen.» Ein solcher Neubau könne nichts zu einem durchmischten Quartier beitragen, kritisiert der Verband.

Der Heimatschutz weist darauf hin, dass die Problematik an den viel befahrenen Strassen akut ist, denn dort stünden – wegen der hohen Belastung – noch viele alte, oft nicht oder nur notdürftig renovierte Häuser. Dem Verband sei klar, dass die Rechtspraxis dazu führt, dass «bauwillige Grundeigentümer sich lieber auf minderwertige Lärmschutzarchitektur mit geschlossenen Fassaden beschränken, als erhebliche Planungs- und Projektierungskosten sowie Risiken auf sich zu nehmen, als mit einer Ausnahmebewilligung architektonisch gute Bauten an diesen schwierigen Lagen zu erstellen».

Weil das Thema überall aktuell ist und auf Bundesebene über neue Lärmschutzvorschriften diskutiert wird, zu denen auch Tempo 30 gehört, wandte sich der Heimatschutz an Stadtrat Markus Buschor und regte an, die Baugesuche zu sistieren und für die betroffenen Gebiete Planungszonen zu erlassen, die so lange gelten sollen, bis Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen eingeführt sind.

pez/pd
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