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25.09.2022

Entscheid zum Frauenrentenalter fällt

Die Stimmberechtigten in der Schweiz entscheiden am Sonntag über die AHV-Reform und ein höheres Frauenrentenalter, die Massentierhaltungsinitiative und die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer.
Die Stimmberechtigten in der Schweiz entscheiden am Sonntag über die AHV-Reform und ein höheres Frauenrentenalter, die Massentierhaltungsinitiative und die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer. Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Stimmenden in der Schweiz entscheiden am heute über drei eidgenössische Vorlagen: die AHV-Reform mit der Erhöhung des Frauenrentenalters, die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen und die Massentierhaltungsinitiative.

Die von Links mit einem Referendum bekämpfte AHV-Reform besteht aus zwei Teilvorlagen: Kernelement der ersten ist der neue Anlauf für die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre. Frauen jener neun Jahrgänge, die nach der Inkraftsetzung als erste ins Rentenalter kommen, erhalten einen finanziellen Ausgleich.

Zweiter Teil der Vorlage ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Weil dafür die Verfassung geändert werden muss, ist neben dem Volks- auch das Ständemehr nötig. Die beiden Teilvorlagen sind verknüpft. Die eine kann ohne die andere nicht in Kraft treten.

Die höhere Mehrwertsteuer bringt der AHV laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bis 2032 zusätzliche 12,4 Milliarden Franken ein. Die Reformen der AHV entlasten diese um rund 4,9 Milliarden Franken. Die jüngsten Abstimmungsumfragen von SRG und Tamedia rechneten mit einem wahrscheinlichen Ja.

Verfassungsartikel zu Tierwürde

Weiter entscheiden die Stimmberechtigten, wie Schweizer Bauern und Bäuerinnen künftig mit ihren Nutztieren umzugehen haben. Die Massentierhaltungsinitiative fordert für die Haltung der Nutztiere Standards, die sich im Minimum an den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 orientieren, etwa bei der Grösse der Tiergruppen pro Stall.

Tiere und Tierprodukte, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert worden sind, dürfen gemäss Initiativtext nicht importiert werden. Die Befürworter wünschen sich mehr Tierwohl und mehr Umweltschutz. Die Gegner warnen vor einem Bauernsterben und vor Souveränitätsverlust. Umfragen lassen ein Nein erwarten.

Dritte eidgenössische Vorlage ist die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer. Um den Fremdkapitalmarkt zu beflügeln, wollen Bundesrat und Parlament ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreien. Zudem sollen Anteile von ausländischen Geldmarktfonds von der Stempelabgabe befreit werden.

Über das Vorhaben abgestimmt wird, weil SP, Grüne und Gewerkschaften das Referendum gegen den Entscheid ergriffen haben. Gemäss den Abstimmungsumfragen zeichnet sich ein knapper Entscheid ab.

Städtische Abstimmung: Hallenbad Blumenwies 

Das Hallenbad Blumenwies soll für 45 Millionen Franken erneuert und saniert werden. Seit der Eröffnung des Hallenbads Blumenwies sind 49 Jahre, seit der Wiedereröffnung nach der letzten Erweiterung und Sanierung 27 Jahre vergangen. Die Unterhaltskosten steigen mit jedem Jahr an. Altersbedingt müssen verschiedene Anlageteile ersetzt beziehungsweise saniert werden.

Zudem nimmt die Attraktivität des Hallenbads kontinuierlich ab, was sich in der rückläufigen Anzahl Eintritten zeigt. Weiter kommt das Bäderkonzept von 2010 zum Schluss, dass Hallenbäder über zu wenig Wasserflächen verfügen. Nun soll das Hallenbad saniert und erweitert werden.

Gegen die Vorlage ist die SVP. Sie sieht zwar ein, dass das Hallenbad saniert werden muss, allerdings sei man mit der jetzigen Vorlage übers Ziel hinausgeschossen. Der Auftrag des Stadtparlaments an den Stadtrat, Kosten zu sparen, sei nicht ausgeführt worden. Zudem bedauert die SVP das weggelassene Aussenbecken.

Die Parteien SP, FDP, Mitte und GLP sind einstimmig für die Sanierung. Es gibt zwar Teilweise Kritik – z.B. die hohen Kosten, dass das Wasserflächen-Einwohnerzahl-Verhältnis nicht eingehalten wird oder die Frage der Trägerschaft – jedoch hätten die Vorteile überwogen, weshalb sie der Vorlage zustimmen.

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Kantonale Abstimmung: Wil West

Im Westen der Stadt Wil soll in den nächsten 30 bis 40 Jahren ein attraktiver Standort für Gewerbe und Industrie mit 2000 bis 3000 neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Bei dem Projekt handelt es sich um ein gemeinsames Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen, da Thurgauer Gemeinden teilweise von dem Projekt betroffen sind.

Das Gesamtvorhaben Standortentwicklung WilWest umfasst eine Reihe von raumplanerischen, verkehrlichen und infrastrukturellen Massnahmen, welche die Stärkung des Wirtschaftsstandorts, die Optimierung der Verkehrssituation sowie die Steigerung der Lebensqualität in der Stadt Wil und den umliegenden Gemeinden zum Ziel haben.

Durch die Arealentwicklung geht allerdings Kulturland verloren. Die Gesamtfläche des Areals Wil West in den Thurgauer Gemeinden Münchwilen und Sirnach betrage 33 Hektaren oder 330'000 Quadratmeter. Davon fielen 18 Hektaren auf Landwirtschaftsland, das im Kanton Thurgau vollständig kompensiert wird.

Für die Arealentwicklung Wil West wird ein Sonderkredit in Höhe von 35 Millionen Franken beantragt.

Zu den Gegner der Vorlage zählen die SVP und SP. Die Kompensierung des Kulturlandverlusts konnte sie nicht überzeugen. Diese Aufwertungen würden letztlich auf Kosten von anderen landwirtschaftlich betriebenen Grünflächen gehen, findet die SVP. Die SP stört sich an daran, dass Arbeitsplätze aus den Dörfern in ein neu geschaffenes Zentrum abwandern würden. Zudem sei der neue Autobahnanschluss und zusätzliche Verkehr weder modern noch klimagerecht.

Die Befürworter, bestehend unter anderem aus FDP, GLP und Mitte, finden, dass das Projekt mit bis zu 3000 Arbeitsplätzen und einer attraktiven Infrastruktur für Unternehmen ein Generationenprojekt ist, welches die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt des Kantons St.Gallen positiv prägen wird. Zudem würde die Verkehrssituation der Stadt Wil und der Agglomeration optimiert werden.

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sda/stgallen24
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