Dies habe das Departement für Bau und Umwelt auf Antrag des Fachstabs Trockenheit entschieden, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Für die beiden Feuerwerke gelten aber Auflagen. So müssen Sicherheitsabstände zu Zuschauern, Gebäuden, Schiffen, Uferzonen und Waldrändern eingehalten werden.
Die Feuerwerke in Romanshorn und Kreuzlingen würden auf dem See durch professionelle Pyrotechnikerinnen und Pyrotechniker gezündet, schreibt der Kanton. Das Risiko sei angesichts des umgebenden Wassers vertretbar. Ausserdem hätten die Veranstalter Schutzkonzepte vorgelegt.
Aufgrund der Trockenheit gilt im Kanton Thurgau seit dem 21. Juli ein generelles Verbot von Feuerwerken. Ausserdem ist es in Wäldern und in Waldesnähe verboten, Feuer zu entfachen. Zuwiderhandlungen können laut Kanton mit Bussen bis zu 10'000 Franken geahndet werden.