Am Donnerstag, kurz nach 7 Uhr, erhielt die Stadtpolizei einen Anruf, dass sich eine Person in einer Liegenschaft an der Greithstrasse ungebührlich verhalte. Vor Ort traf die Polizei auf einen 27-jährigen Mann mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit.
Dem Mann wurde durch einen Sicherheitsangestellten ein Hausbetretungsverbot ausgesprochen. Es erfolgte die erste Einbringung auf den Polizeiposten. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1.04 mg/l. Der 27-Jährige wurde nach den Amtshandlungen wieder entlassen.
Kurze Zeit später meldete ein Autofahrer von der Geltenwilenstrasse, dass eine Person quer über die Strasse lief. Der Autofahrer habe abgebremst und der Person gestikuliert, die Fahrbahn zu verlassen. Folglich habe der Mann in das Fahrzeug getreten und ihm den Mittelfinger gezeigt. Bei dem Rabauken auf der Fahrbahn handelte es sich erneut um den 27-Jährigen.
Beim Eintreffen der Polizei stritt er alles ab. Es erfolgte die zweite Einbringung auf den Polizeiposten, wo dann ein polizeilicher Gewahrsam aufgrund Fremdgefährdung verfügt wurde. In der Zelle verhielt sich der 27-Jährige weiter renitent und versuchte, sie zu überfluten. Trotzdem konnte der Übeltäter den Polizeiposten im Verlauf des Nachmittags wieder verlassen.
Er erhielt eine Wegweisung für 30 Tage aus der Stadt St.Gallen. Kurz vor 15 Uhr fiel der Mann wieder negativ auf – und zwar auf dem Areal auf, auf dem er am Morgen ein Hausbetretungsverbot erhielt ... Mit diesem erneuten negativen Auffallen verstiess der Bosnier gegen die Wegweisung. Damit wird er nun – man möchte fast sagen: endlich – angezeigt.