Die aus dem Jahr 1979 stammende und 2006 mit Nachträgen versehene Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen soll der Zeit angepasst werden. Seit längerem notiert sich der Administrationsrat Revisionspunkte. Zudem hat an der letztjährigen Novembersitzung das Katholische Kollegium (Parlament) eine Motion gutgeheissen. Damit wurde der Administrationsrat beauftragt, eine Revision (Total- oder Teilrevision) der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils anzupacken.
In der Ursprungsversion zielte die Motion, die von der Kollegienrätin Vera Bühler aus Flawil eingereicht und von 43 Personen mitunterzeichnet wurde, auf eine Totalrevision der Verfassung ab. Der Administrationsrat vermochte das Katholische Kollegium zu überzeugen, dass nicht schon vor einer gründlichen Prüfung des Revisionsbedarfs festgelegt werden sollte, ob nur eine Totalrevision in Frage kommt. «Eine solche würde ein Generationenprojekt darstellen sowie grosse zeitliche, personelle und auch finanzielle Ressourcen erfordern», sagt Administrationsratspräsident Raphael Kühne. «Wir wollen vielmehr den Weg einer Teilrevision gehen, zumal die Verfassung in weiten Teilen noch aktuell ist.»