Wie bereits in einem Schreiben an Anwohner sowie in einer Medienmitteilung vom 22. April angekündigt, treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. So wurden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen.
Der bestehende EBZ-Sektor neun wurde durch das Bruggwaldquartier erweitert. Zudem wurden der östliche Teil des Sektors neun und das Wohngebiet Kesselhalden dem neuen EBZ-Sektor zwölf zugeteilt. Die Signalisations- und Markierungsarbeiten sind abgeschlossen, womit längeres Parkieren ab sofort bewilligungspflichtig ist.
Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag, zwischen 8 und 19 Uhr, eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online via ParkingPay oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Tageskarten können zudem durch das Einscannen des QR-Codes auf dem Sektoren-Flyer gelöst werden.
Weitere Informationen zu EBZ-Bewilligungen sind im Internet unter www.stadtsg.ch/ebz zu finden.