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Stadt St.Gallen
30.04.2022
30.04.2022 02:12 Uhr

Mundart-Kolumne «Hopp Sanggale!»

Bild: pd
Susan Osterwalder-Brändle erforschte während Jahren den St.Galler Dialekt. Mit «Hopp Sanggale!» entstand ein Werk mit rund 3000 Mundartbegriffen und Redensarten, die zum Teil schon in Vergessenheit geraten sind. Auf stgallen24 leben sie wieder auf. Heute: «Zögle» und «Zöglete».

Zögle, Zöglete steht für Umziehen

Nicht nur für mehr oder weniger gelungene Scherze aller Art, sondern auch als «Zögel- oder Zügeltag» ist er bekannt: der 1. April. Wer sich eine neue Wohnung sucht, sollte ihn also im Kalender anstreichen. Was im nahen Ausland als «Umzug, umziehen» bezeichnet wird und in der Mundart als zögle, lässt sich nicht einfach ins Hochdeutsche übersetzten. Das heisst, es liesse sich schon, nur verliert das Wort dann seine Bedeutung, respektive gewinnt eine ganz neue. «Zügeln» heisst auf Hochdeutsch etwa soviel wie «zurückhalten, sich beherrschen». Man sollte sich beispielsweise beim Essen zügeln oder im Austeilen ungerechtfertigter Kritik. In sämtlichen deutschen Wortverzeichnissen wird jedoch auch auf das Schweizerdeutsche «Zügeln» als typischer Helvetismus – eine schweizerische Spracheigenschaft – hingewiesen. Schon im nahen Ausland ist es also erklärungsbedürftig, dass zügle «von einer Wohnung in eine andere umzuziehen» bedeutet.

Der Wohnungswechsel hiess aber auch in der Deutschschweiz nicht immer und überall so. Der Sprachatlas der deutschen Schweiz belegt Mitte des 20. Jahrhunderts dafür Wörter wie (Laufental und Umgebung) bzw. püntele (unteres St.Galler Rheintal: seine Habseligkeiten bündeln und wegziehen), wandle (Mittel- und Oberthurgau: umhergehen, sich bewegen, reisen), plündere (St.Galler Rheintal, Glarus, Gaster, Schwyz und Uri: den Plunder, Hausrat befördern),(d Wonig, s Huus) tuusche, wächsle (Wallis, Sprachinseln im Piemont), roobe(Wallis, Graubünden, Sarganserland: Dinge zusammenpacken, an einen andern Ort befördern), firhergaa (fürhergehen, Saastal) und zie, züche oder z Huus zie (Innerschweiz, Freiamt, Zürich, Nordostschweiz).

Doch wie kommt das Zügle nun zu seinem Namen? Zuerst belegt kennen wir es laut Schweizerischem Idiotikon aus Saanen, wo 1615 einer vor dem Chorgericht angeklagt wird, «dass er am Sonntag züglet, «dass er nit gar ein fromme Hand habe. Der Angeklagte hat nicht einfach seine Mietswohnung gegen eine andere getauscht, er ist auch nicht am Sonntag in sein neu gebautes Einfamilienhaus eingezogen, sondern er ist von einem tiefer gelegenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude in ein höheres gezogen oder umgekehrt.» Ein Gerichtsprotokoll von 1643 aus Gsteig verdeutlicht das: Der Angeklagte habe sich «unfründtlich und unnachbeürlich erzeigt gegen der Nachbaurschafft, als Gott der Herr zur Heimsuechung ein schwerlochten Schnee in Früelingszytt, als man schon allbereit zue Forsatz [Vorsass] züglet, geschickt.»

Dieser Wechsel zwischen Gütern war in alpinen Regionen mehrmals jährlich nötig, um jede Stufe optimal zu bewirtschaften. Manche Bergbauernfamilien üben diese Praxis, auch Transhumanz genannt, bis heute aus – und auch dabei werden traditionell bestimmte Termine eingehalten; insbesondere wird nicht am Mittwoch zur Alp gefahren, und auch ein Alpaufzug am Zehntausend-Ritter-Tag (22. Juni) soll Unglück bringen.

Schon 1613 hat gemäss Gerichtsakten in Saanen einer «dem Anthoni Weren Höüw ab Primillod züglet», also Heu von Primelod (unter dem Staldehore) ins Tal geführt – hier steht das Wort noch unabhängig vom Wohnort, es geht allein um den Transport. Wenn eine Bauernfamilie von einem Wohnhaus zum andern zog, führte sie aber auch den Hausrat und die Viehhabe mit, den «Zügel», und ausgehend von diesem Transport hat zügle die Bedeutung «den Wohnort wechseln» entwickelt. Bauern im Mittelland kannten diesen Wohnortwechsel nicht. Es ist daher kein Zufall, dass erstmals im Saanenland vom Zügle die Rede ist. Wer dagegen ebenfalls periodisch umzog, waren Bedienstete. Bei ihnen finden sich auch erste Hinweise auf bestimmte Zügeltermine. Gotthelf etwa schreibt, «mit jeder Weihnacht zügeln sie [die Knechte und Mägde] weiter.» Und auch die Berner Patrizier zügelten früher im Sommer auf ihre Landsitze und im Herbst zurück in die Stadt.

Erste Hinweise auf die verallgemeinerte Bedeutung, unbefristet in eine andere Behausung zu ziehen, finden sich laut This Fetzer vom Idiotikon, ebenfalls im Saanenland: Auf die Klage seiner Frau, seine Behausung sei so schlecht, dass sie nicht bei ihm wohnen könne, wird ein Ehemann 1642 «vermandt, er söli ein Behusung rüsten oder etwan züglen». Im Mittelland ist das Wort erstmals in einem Tagebucheintrag des Thuner Pfarrers Heinrich Stähli (gestorben 1803) von Mitte des 18. Jahrhundert belegt: «Inzwischen wurde Herr Landvogt von Könitz … Heimlicher Geheimrat und zügelte nach Bern.» In der östlichen Deutschchweiz taucht es erstmals 1789 im Tagebuch von Ulrich Brägger auf, der von einem Mann berichtet, er sei 1789 «als braver junger Ehmann mit seiner Braut nach seines Vatters sl. Heimat gezügelt.» Auch wenn unklar bleibt, woher Brägger dieses klar bernische Wort kannte, noch bevor Gotthelfs Werke erschienen: Seither hat es sich in der ganzen Deutschschweiz etabliert, ist fast zu einem Schibboleth (deutliches Merkmal) geworden und hat die anderen Bezeichnungen dafür arg in Bedrängnis gebracht. (Quelle: Schweizerisches Idiotikon; This Fetzer)

Susan Osterwalder-Brändle, stgallen24-Kolumnistin
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