Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt die Kantonspolizei St.Gallen seit einiger Zeit immer häufiger verschiedene Arten von Messern und gefährlichen Gegenständen fest, welche im Nachtleben mitgeführt werden. Auf Nachfrage geben viele betroffene Personen an, dass sie diesen Gegenstand zur Verteidigung mit sich führen oder sich damit schlicht sicherer fühlen.
Die Vorstellung, dass ein Messer im Ereignisfall zur Verteidigung eingesetzt werden könnte, sei jedoch trügerisch, so die Kapo in einer Mitteilung. Messer müssen grundsätzlich für die Verteidigung als nicht tauglich eingestuft werden, insbesondere, wenn beide Parteien ein Messer auf sich tragen.
Komme es zu Auseinandersetzungen mit Messern, sei das Verletzungsrisiko für das Gegenüber sowie für sich selber enorm hoch. Zudem gehe man bei einer Auseinandersetzung mit Messern auch das Risiko von schweren Verletzungen oder gar der Tötung eines Menschen ein, so die Kapo weiter.
Die Kantonspolizei St.Gallen reagiert auf diese Entwicklung. Sie wird im Hinblick auf die kommende wärmere Jahreszeit vermehrte Personenkontrollen im Nachtleben durchführen und dabei verbotene Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände konsequent einziehen. Die eingezogenen Gegenstände werden vernichtet. Beim Mitführen von Waffen jeglicher Art erfolgt eine Anzeige an die Jugendanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft.
Weitere Informationen zu Messern im Ausgang können im folgenden Ratgeber nachgelesen werden.