Hunderttausende Personen aus der Ukraine sind auf der Flucht. Der Bundesrat hat am Freitag den Status «S» für diese Personen aktiviert. Mit diesem Status können Flüchtlinge aus der Ukraine vorläufig in der Schweiz bleiben. Die Flüchtlinge werden durch den Bund den Kantonen zugewiesen. Innerhalb des Kantons werden sie auf die Gemeinden verteilt. Diese Verteilung regeln die 77 Gemeinden untereinander. Sie haben dafür den TISG beauftragt. Dieser weist die Flüchtlinge nach einer Erstunterbringung den Gemeinden zu.
Für diese Erstunterbringung ist hat der TISG nun vorübergehend das leerstehende Altersheim Rosenau in Kirchberg gemietet. In den nächsten Tagen wird das Gebäude für den Bezug instand gestellt. Ziel ist es, das Gebäude bereits ab dem kommenden Donnerstag nutzen zu können. Der Betrieb ist bis Ende Jahr geplant. Die Flüchtlinge werden in der Unterkunft medizinisch versorgt und psychologisch betreut. Ebenfalls sind Deutschlektionen und weitere Integrationsangebote geplant. Erwartet werden vorwiegend Frauen und Kinder.
Kanton mit Bund in letzten Abklärungen
Bevor Ukraine-Flüchtlinge durch die TISG den Gemeinden zugewiesen werden, werdensie durch den Bund registriert und auf die Kantone verteilt. Noch ist nicht definitiv geklärt,wie der Kanton St.Gallen als Grenzkanton in den Registrierungs- und Zuweisungsprozesseingebunden ist. Zu diesem Zweck weilte Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher desSicherheits- und Justizdepartementes und Präsident der Konferenz der KantonalenPolizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD), heute in Bern.
Auch wenn dieFrage der Registrierung erst noch geklärt werden muss, begrüsst der Kanton St.Gallendie schnellen Vorbereitungen durch den TISG und die lösungsorientierte Bereitschaft derGemeinde Kirchberg. Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden sind bereit, ihren Beitragzur Linderung der humanitären Auswirkungen zu leisten.