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Kanton
17.02.2022
17.02.2022 14:15 Uhr

Am Freitag fallen die Masken in St.Galler Schulen

Auch Lehrer werden von der Maskenpflicht befreit
Auch Lehrer werden von der Maskenpflicht befreit
Der Bildungsrat hat heute Vormittag entschieden, die verbliebenen Empfehlungen und Massnahmen in der Volksschule sowie den Mittel- und Berufsfachschulen zum Schutz vor dem Coronavirus per Freitag, 18. Februar, aufzuheben. Er strebt eine rasche Rückkehr zur Normalität in den Schulen an.

Die epidemiologische Lage entspanne sich. Dank einer hohen Immunisierung der Bevölkerung drohe keine Überlastung des Gesundheitssystems. Der Bildungsrat strebe deshalb eine rasche Rückkehr zur Normalität auch in den Schulen an, wie es in einer Mitteilung heisst.

Unterricht wie vor der Pandemie

Er hebe die dringende Empfehlung zum Maskentragen an die Schüler der Volksschule per Freitag, 18. Februar, auf. Auch die Maskenpflicht für Lehrpersonen auf allen Bildungsstufen sowie für Schüler in Mittel- und Berufsfachschulen sei ab morgen aufgehoben. Wieder möglich seien auch Kontaktsportarten im Sportunterricht auf allen Schulstufen. Damit könne der Unterricht an den Schulen in allen Fächern wie vor der Pandemie gewohnt stattfinden, heisst es weiter.

Die Pandemie habe das System Schule in den letzten zwei Jahren stark gefordert. Entsprechend sei es dem Bildungsrat wichtig gewesen, die schulischen Anspruchsgruppen in seine Entscheidvorbereitung einzubeziehen. Er habe sich deshalb seit Beginn der Pandemie mit Vertretern von Schulträgern, Schulleitungen und Lehrpersonen in einer Kontaktgruppe Covid-19 vernetzt. Für die gute Zusammenarbeit und den grossen Einsatz danke der Bildungsrat allen am Schulbetrieb Beteiligten.

Regierung hebt kantonale Massnahmen auf

Auch die Regierung des Kantons St.Gallen habe die kantonalen Corona-Massnahmen, die zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes galten, per Donnerstag aufgehoben. Dazu zählen die Maskentragpflicht in den Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs sowie in den Aussenbereichen von Restaurants, Bars und Clubs.

Ebenso aufgehoben sei die Zertifikatspflicht für den Aussenbereich von Restaurants, Bars und Clubs sowie von Märkten sowie Messen. Zudem entfällt auch die Zertifikatspflicht für einen Besuch im Spital, in einem Betagten- oder Pflegeheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung.

pez/pd
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