Im Juni 2019 hat der Mann aus dem Kanton St.Gallen seiner Nachbarin und Mutter eines damals fünfjährigen Mädchens mit seinem Mobiltelefon in englischer Sprache mehrfach Nachrichten geschrieben, dass er bei dem Mädchen schlafen wolle. Nachdem die Mutter nach einigen Nachrichten dies ablehnte, betonte er mehrfach und mit Nachdruck schriftlich nach, dass er bei dem Mädchen schlafen wolle, und bot der Kindsmutter hierfür 50 Franken an. Nachdem die Mutter das Angebot des Beschuldigten ablehnte, bot er weiter 100 und zuletzt 150 Franken, was die Frau wiederum ablehnte.
«Es war nicht ernst gemeint»
Der Beschuldigte versuchte sie weiter erfolglos dazu zu bringen, dass sie ihn bei beziehungsweise mit der Fünfjährigen im Bett schlafen lässt. Hätte die Mutter dem Drängen des Beschuldigten nachgegeben, hätte er sich laut der Staatsanwaltschaft ohne weitere Handlungen unmittelbar zum Mädchen begeben und die beabsichtigten sexuellen Handlungen umsetzen können.
Vor Gericht sagte der Beschuldigte aus, dass diese Nachrichten eine Dummheit gewesen seien, aber er es nie ernst gemeint hätte und niemals zum Mädchen gegangen wäre. «Ich wollte einfach wissen, wie weit die Mutter geht und es war nur ein Spass. Ich wäre nie wirklich zu ihr ins Bett gegangen.» Mit der Mutter der Tochter hätte er ein gutes Verhältnis gepflegt, am nächsten Tag habe sie ihm gar zum Geburtstag gratuliert, wie die Verteidigung des Mannes hinzufügte. Die beiden hätten ein Verhältnis gehabt.
Anders sah es der Richter und sprach den Mann wegen versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind für schuldig. «Das Gericht sieht hier die Versuchsschwelle als überschritten. Sie haben die Mutter eines fünfjährigen Mädchens kontaktiert, sie haben ihr Geld geboten und wollten da schlafen. Im gesamten Kontext haben wir keinen Zweifel daran, dass sie als erwachsener Mann, den dringenden Wunsch verspürten bei einem Kind die Nacht zu verbringen und sexuelle Handlungen vorzunehmen», so der Richter in seiner Urteilserklärung.
Sexuelle Handlung auf Toilette und Spielplatz
Einen Monat später befand sich der Mann in einer Bar, wo er sein Feierabend-Bier trank, als sich der Vater mit der mittlerweile sechsjährigen Tochter ebenfalls in die St.Galler Bar begab. Beide Männer tranken Alkohol. Der Beschuldigte hat sich dann im Verlaufe des Abends mit dem Mädchen in die Männertoilette begeben und sich gemeinsam mit dieser in einer WC-Kabine eingeschlossen.
Dort hat er das Mädchen dazu aufgefordert, sich ausziehen und sexuelle Handlungen am Mädchen vollzogen. Dies gab der Angeklagte vor Gericht zu. Auf die Frage, wieso er das tat, sagte er, dass er unter Alkoholeinfluss stand und es ihm «mega» leid täte. Er wusste, dass dies nicht gut für das Mädchen sei.
Nur wenige Tage später traf er das Mädchen auf einem öffentlichen Spielplatz an und begab sich mit ihr auf die Rutsche. Dort griff er mit seiner Hand in die Hose des Mädchens. Entgegen der Anklage, sagte der Mann, dass er nicht in ihre Unterhose gefasst hätte.
Doch das Gericht hat keine Zweifel an den Aussagen des kleinen Mädchens und sprach den Mann in beiden Anklagepunkten schuldig und zwar wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind unter 16 Jahren.