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Stadt St.Gallen
17.02.2022
18.02.2022 08:51 Uhr

Zwei Jahre Haft für sexuelle Handlungen mit 5-Jähriger

Zu Übergriffen kam es in einem Pub und auf einem Spielplatz.
Zu Übergriffen kam es in einem Pub und auf einem Spielplatz. Bild: zVg
Am Mittwoch musste sich ein 39-jähriger Schweizer vor dem Kreisgericht St.Gallen wegen mehreren Sexualdelikten verantworten. Der Mann, bei dem Pädophilie diagnostiziert wurde, muss für zwei Jahre ins Gefängnis.

Im Juni 2019 hat der Mann aus dem Kanton St.Gallen seiner Nachbarin und Mutter eines damals fünfjährigen Mädchens mit seinem Mobiltelefon in englischer Sprache mehrfach Nachrichten geschrieben, dass er bei dem Mädchen schlafen wolle. Nachdem die Mutter nach einigen Nachrichten dies ablehnte, betonte er mehrfach und mit Nachdruck schriftlich nach, dass er bei dem Mädchen schlafen wolle, und bot der Kindsmutter hierfür 50 Franken an. Nachdem die Mutter das Angebot des Beschuldigten ablehnte, bot er weiter 100 und zuletzt 150 Franken, was die Frau wiederum ablehnte.

«Es war nicht ernst gemeint»

Der Beschuldigte versuchte sie weiter erfolglos dazu zu bringen, dass sie ihn bei beziehungsweise mit der Fünfjährigen im Bett schlafen lässt. Hätte die Mutter dem Drängen des Beschuldigten nachgegeben, hätte er sich laut der Staatsanwaltschaft ohne weitere Handlungen unmittelbar zum Mädchen begeben und die beabsichtigten sexuellen Handlungen umsetzen können.

Vor Gericht sagte der Beschuldigte aus, dass diese Nachrichten eine Dummheit gewesen seien, aber er es nie ernst gemeint hätte und niemals zum Mädchen gegangen wäre. «Ich wollte einfach wissen, wie weit die Mutter geht und es war nur ein Spass. Ich wäre nie wirklich zu ihr ins Bett gegangen.» Mit der Mutter der Tochter hätte er ein gutes Verhältnis gepflegt, am nächsten Tag habe sie ihm gar zum Geburtstag gratuliert, wie die Verteidigung des Mannes hinzufügte. Die beiden hätten ein Verhältnis gehabt. 

Anders sah es der Richter und sprach den Mann wegen versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind für schuldig. «Das Gericht sieht hier die Versuchsschwelle als überschritten. Sie haben die Mutter eines fünfjährigen Mädchens kontaktiert, sie haben ihr Geld geboten und wollten da schlafen. Im gesamten Kontext haben wir keinen Zweifel daran, dass sie als erwachsener Mann, den dringenden Wunsch verspürten bei einem Kind die Nacht zu verbringen und sexuelle Handlungen vorzunehmen», so der Richter in seiner Urteilserklärung.

Sexuelle Handlung auf Toilette und Spielplatz

Einen Monat später befand sich der Mann in einer Bar, wo er sein Feierabend-Bier trank, als sich der Vater mit der mittlerweile sechsjährigen Tochter ebenfalls in die St.Galler Bar begab. Beide Männer tranken Alkohol. Der Beschuldigte hat sich dann im Verlaufe des Abends mit dem Mädchen in die Männertoilette begeben und sich gemeinsam mit dieser in einer WC-Kabine eingeschlossen.

Dort hat er das Mädchen dazu aufgefordert, sich ausziehen und sexuelle Handlungen am Mädchen vollzogen. Dies gab der Angeklagte vor Gericht zu. Auf die Frage, wieso er das tat, sagte er, dass er unter Alkoholeinfluss stand und es ihm «mega» leid täte. Er wusste, dass dies nicht gut für das Mädchen sei. 

Nur wenige Tage später traf er das Mädchen auf einem öffentlichen Spielplatz an und begab sich mit ihr auf die Rutsche. Dort griff er mit seiner Hand in die Hose des Mädchens. Entgegen der Anklage, sagte der Mann, dass er nicht in ihre Unterhose gefasst hätte. 

Doch das Gericht hat keine Zweifel an den Aussagen des kleinen Mädchens und sprach den Mann in beiden Anklagepunkten schuldig und zwar wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind unter 16 Jahren. 

Pädophilie diagnostiziert

Aus einem erstellten Gutachten geht hervor, dass bei dem 39-Jährigen Pädophilie diagnostiziert wurde und er unter schweren psychischen Problemen leide. Darin wird festgehalten, dass ein hohes Rückfallrisiko bestehe, wenn er sich nicht therapieren lassen würde. Der Verteidiger kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Diagnose auf potenzielle Fälle geschlossen wurde, die gar nicht stattgefunden hätten. 

So wie im Fall des Sommers 2019: Der Beschuldigte begab sich in das Haus, wo sich ein damals 10-jähriges Mädchen alleine befand. In der Küche des Hauses fasste er mit seiner Hand zweimal über das Gesäss des Mädchens. Der Beschuldigte merkte, dass dies nicht gut und ein Fehler war, weswegen er von seinem Vorhaben abliess und die Handlung nicht zu Ende führte. Das Mädchen hat gemäss Befragungen nichts von den Berührungen bemerkt. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft gab der Schweizer diese Tat selbständig zu.

Er wurde der versuchten sexuellen Handlung mit einem Kind in diesem Fall freigesprochen. Ebenfalls gab es keinen Schuldspruch bezüglich mehrfachen Fahrens in fahrunfähigen Zustand – mangels Beweislage.

Harte Pornografie

Auf dem Handy des Mannes befanden sich mindestens 20 Bilder mit minderjährigen und nackten Mädchen. Weiter wurden mindestens 100 Bilder und drei Videos mit minderjährigen Mädchen, welche teilweise in Unterwäsche oder Badebekleidung sowie teilweise anderweitig «nicht altersadäquat gekleidet aufreizend posieren», gefunden. Ausserdem fand man harte Pornografie mit sexuellen Handlungen mit Tieren.

«Ich wollte schauen, inwiefern solche Bilder auf Google verfügbar sind und hatte keine Hintergedanken. Es waren nur Bilder auf Google und keine auf Porno-Seiten», sagte der Mann vor Gericht. Zu einem Video, bei dem sexuelle Handlungen mit Tieren vorgenommen wurden, sagte der Angeklagte, dass es sich dabei um ein Video handelte, dass in einer Whatsapp-Gruppe seiner Arbeitskollegen verschickt wurde und es so auf seinem Handy landete. 

Gemäss dem Gericht waren die Bilder und Videos auf zwei Smartphones gespeichert und es sei unglaubwürdig, dass der Beschuldigte nur aus «Neugier oder Forschungsgründen» nach den Bildern gesucht hätte. Es sprach ihn auch in diesem Anklagepunkt schuldig.

Zwei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 25 Monaten, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, eine Busse von 1'000 Franken, die Anordnung einer ambulanten Behandlung sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Die Privatklägerin verlangte eine Genugtuung von 8'000 Franken an das Mädchen. Die Verteidigung des Mannes sah eine Strafzumessung von zwölf Monaten, die bedingt vollzogen werden solle, als angemessen. 

Das Kreisgericht St.Gallen verurteilte denn Mann am Mittwochabend schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Zudem wurde eine ambulante Behandlung und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern verhängt. Des Weiteren werden die Mobiltelefone vernichtet, er darf keinen Kontakt zum Mädchen aufnehmen, ihr sich nicht weniger als 100 Meter nähern, den Spielplatz nicht aufsuchen und muss ihr eine Genugtuung von 8'000 Franken zahlen. Die beiden Handys, auf denen Pornografie gefunden wurde, werden eingezogen und vernichtet. Bis zum Antritt der Freiheitsstrafe gelten die angeordneten Zwangsmassnahmen. Die Verfahrenskosten von insgesamt 48'133.05 Franken muss er zu 9/10 tragen.

mik/stgallen24
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