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Wittenbach
12.02.2022

Weitere Fläche für Zwischennutzung

Bild: am Puls
Auf dem ehemaligen Schulareal im Dorf stehen diverse Aussenflächen während vier Jahren für eine Zwischennutzung zur Verfügung. Mit dem Abriss des Schulpavillons ist eine neue Fläche dazugekommen.

Die umliegenden Flächen der Schulanlage Dorf sind gemäss des Wittenbacher Gemeinderats während der Zwischennutzungsphase auch für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich. Im letzten Sommer wurden Interessierte an einer öffentlichen Begehung vor Ort eingeladen, Ideenvorschläge einzubringen.

Darauf sind verschiedene Vorschläge eingegangen, wie Daniel Worni, Leiter Bau und Infrastruktur, erzählt: «Bei uns trafen acht verschiedene Eingaben ein. Einige Vorschläge können realisiert werden, andere musste der Gemeinderat jedoch zurückweisen. Sie waren beispielsweise nicht zonenkonform, nicht finanzierbar oder nicht umsetzbar.»

Landwirtschaft, Naturwiesen, Lebensmittelanbau

Verschiedene grössere und auch kleinere Flächen hat der Gemeinderat somit an Interessierte vergeben. So wird beispielsweise eine der grössten Flächen landwirtschaftlich genutzt, da diese verfügbare Fläche an eine bereits landwirtschaftlich bewirtschaftete Parzelle grenzt.

Zwei weitere Flächen wurden an einen Interessenten vergeben, der auf dem entsprechenden Gebiet eine biodiverse Aufwertung anstrebt. Andere Interessenten beanspruchen Kleinflächen für den Anbau von Lebensmitteln. «Bis jetzt läuft mit den aktuellen Nutzern alles reibungslos», so Worni.

Neue Flächen durch den Abriss des Pavillons

Noch werden nicht alle der möglichen Flächen genutzt. «Entweder es waren keine Interessenten vorhanden oder es ist keine passende Idee eingegangen», erklärt Worni. Nun ist ein weiteres Gebiet dazugekommen, das für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt wird.

Nachdem der ehemalige Schulpavillon entfernt wurde, entstand dort eine grösstenteils ebene, erdige, rund 800 Quadratmeter grosse Fläche. «Auch für diese Fläche können bei uns Ideen und Vorschläge für eine vorübergehende Verwendung eingereicht werden.», erzählt Worni weiter.

Die gelben Flächen sind bereits vergeben, die roten Flächen stehen noch für eine Zwischennutzung zur Verfügung. Bild: am Puls

Spielregeln definieren Rahmen

Die Flächen stehen während der Zwischennutzungsdauer von vier Jahren kostenlos zur Verfügung. Für eine Zwischennutzung gelten unter anderem folgende Spielregeln:

  • Es dürfen keine Mehrkosten für die Gemeinde entstehen.
  • Das Terrain muss weiterhin öffentlich zugänglich bleiben.
  • Es dürfen keine Neophyten gepflanzt und invasive Neophyten müssen entfernt werden.
  • Die Nutzung muss zonenkonform und darf nicht kommerziell sein.
  • Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, unter anderem das Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit müssen eingehalten werden.

Entsprechende Ideen und Vorschläge für die noch freien Flächen können bis Ende Februar 2022 per E-Mail an bauverwaltung@wittenbach.ch eingereicht werden. Die Eingabe soll aufzeigen, um welche freie Fläche es sich beim Vorschlag handelt, was darauf geplant ist und ob es sich um eine Tages-, Halbjahres- oder Ganzjahresnutzung handelt. Schliesslich wird der Gemeinderat über die eingegangenen Gesuche entscheiden.

am Puls/Isabel Niedermann
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