Per 1. Juni 2022 beabsichtigt der Stadtrat, den mit den ökologischen Tarifrevisionen für die Strom- und Gasversorgung eingeschlagenen Weg auch bei der Fernwärmeversorgung fortzusetzen. Angestrebt wird die Einführung verschiedener Fernwärmeprodukte.
Dazu ist eine Anpassung des Stadtwerkereglements erforderlich, worüber das Stadtparlament Ende Februar 2022 entscheidet. Zudem wird der Fernwärmepreis vom Ölpreis entkoppelt.
Die Fernwärmeversorgung ist durch die Nutzung der Wärme aus der Kehrichtverbrennung bereits heute überaus umweltverträglich. Dennoch besteht die Absicht, sie noch weiter zu ökologisieren.
Basis schaffen, um die Ökologisierung voranzutreiben
Bei der städtischen Elektrizitäts- und Gasversorgung wurden mittels ökologischer Tarifreformen bereits die Voraussetzungen geschaffen, um den Anteil an erneuerbaren Energien in den einzelnen Produkten Schritt für Schritt zu erhöhen. Mit einem neuen, ebenfalls vier Produkte umfassenden Portfolio soll dieses Prinzip nun auch für die Fernwärmeversorgung übernommen werden.
Damit möchten die Stadtwerke auch hier die Basis schaffen, um die Ökologisierung, unter anderem zum Beispiel mittels Zugabe von Biogas, synthetischen Gasen und Holz sukzessive voranzutreiben.
Dank dieser Systematik erhält die Wärmekundschaft eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Produkten und kann die ökologische Bilanz ihrer Anlagen auf freiwilliger Basis weiter verbessern. Wie beim Strom und Gas soll auch hier der sogenannte «Green Default» (ökologische Vorauswahl) angewendet werden.
Stadtparlament entscheidet
Mit den ökologischen Tarifrevisionen für die Strom- und Gasversorgung haben die St.Galler Stadtwerke einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 der Stadt St.Gallen vollzogen.
Nun ist auch bei der Fernwärmeversorgung eine ökologische Tarifrevision vorgesehen. Die Einführung ökologisch unterschiedlich ausgeprägter Fernwärmeprodukte bedingt eine Anpassung des Stadtwerkereglements.
Die entsprechende Vorlage wird voraussichtlich an der Stadtparlamentssitzung vom 22. Februar 2022 behandelt und untersteht dem fakultativen Referendum.