«Wir haben einige Telefonate und Mails von Personen erhalten, die sich insbesondere darüber erkundigt haben, was die Reduktion der Fördermassnahmen für die persönliche Situation bedeutet», so Gemeindepräsident Oliver Gröble. Wer künftig ein E-Auto kaufen will oder die Umstellung der Ölheizung auf eine Wärmepumpe plant, kann nicht mehr von Förderbeiträgen profitieren. «Ich kann nachvollziehen, dass dieser Entscheid nicht alle glücklich macht, da man noch mit einer finanziellen Unterstützung der eigenen Pläne gerechnet hat», so Gröble weiter.
Gestiegene Nachfrage bei gleichbleibenden Einnahmen
Fördermöglichkeiten aus dem Energiefonds wurden stetig erweitert und ausgebaut, ohne dass dabei andere Fördermassnahmen gestrichen worden wären. Die Nachfrage nach Förderbeiträgen ist zudem in den letzten Jahren massiv gestiegen. Insbesondere mit der Mitfinanzierung der E-Mobilität vor drei Jahren erhöhten sich die Förderbeiträge stark und dies bei gleichbleibenden Einlagen in den Energiefonds. «Es handelt sich nicht um eine Sparübung», erklärt Gröble, «aber wir können die steigende Nachfrage bei den relativ konstanten Einnahmen längerfristig nicht mehr befriedigen.»
Diese Entwicklung zeigt, dass auf die richtigen Fördermassnahmen gesetzt wurden und die Anschubfinanzierung nun gegeben ist. Das sieht im Bereich der E-Autos auch die Stadt St.Gallen so. Wie kürzlich kommuniziert wurde, ist auch dort der Zeitpunkt gekommen, diese Förderung zu beenden (stgallen24 berichtete). In Wittenbach gilt es künftig, andere Technologien zu unterstützen und zu fördern. Die Energiestadtkommission wird sich nun damit auseinandersetzen, in welchen Bereichen neue Anschubfinanzierungen sinnvoll sind.
Gesamtübersicht liegt jeweils Ende Jahr vor
Förderprogramme sind auf ein Jahr begrenzt und werden jeweils Ende Jahr neu bestimmt, sobald eine aussagekräftige Auflistung der Kosten gemacht werden kann. «Erst Ende Jahr hat die Energiestadtkommission eine Gesamtübersicht über die Anträge, die im Verlauf des Jahres eingetroffen sind» so Gemeindepräsident Gröble. Anträge, die in diesem Jahr bereits genehmigt wurden und im nächsten Jahr umgesetzt werden, erhalten die Förderbeiträge im nächsten Jahr noch ausbezahlt.