Es war keine fahrlässige Tötung und auch keine Urkundenfälschung: Der St.Galler Hausarzt der wegen dieser beiden Vorwürfe vor Gericht stand, wurde freigesprochen, wie das Branchenportal medinside.ch meldet.
Patientin starb an Lungenembolie
Der tragische Vorfall ereignete sich im Sommer 2017. Die Patientin ging nach einem Sturz auf der Treppe zu ihrem Hausarzt. Einen Tag nach der letzten von sieben Konsultationen starb die Patientin an einer Lungenembolie.
Deswegen wurde der Hausarzt angeklagt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er habe eine Thrombose im linken Unterschenkel der Patientin nicht erkannt, obwohl die Patientin Schmerzen und eine Schwellung im oberen Sprunggelenk hatte und übergewichtig war. Ausserdem soll der Arzt nach dem Tod seiner Patientin Einträge in der Krankheitsgeschichte geändert haben.
Thrombosen oft nicht erkennbar
Zwei rechtsmedizinische Gutachten enlasteten den Hausarzt: Es sei von einem schicksalhaften Verlauf einer tiefen Beinvenenthrombose auszugehen. Es handle sich um einen natürlichen Tod. Es sei auch nirgends dokumentiert, dass ein erkennbarer Befund für eine Thrombose im Bein vorhanden gewesen sei. Nur etwa ein Viertel aller Thrombosen seien von aussen erkennbar.
Der Hausarzt wusste auch nicht, dass seine Patientin die Antibabypille nahm. Gemäss dem Gutachten hätte die Frauenärztin der Verstorbenen von der Pille abraten sollen, weil die Patientin stark übergewichtig war.
Auch vom Vorwurf der Urkundenfälschung wurde der Arzt freigesprochen. Es gibt offenbar keine Hinweise darauf, dass der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hätte.