Der Vollzug des Messwesens im Kanton St.Gallen wird durch fünf Eichmeister sichergestellt. Sie werden von der Regierung gewählt, sind jedoch selbständig erwerbend. Sie nehmen ihre Aufgaben in den politischen Gemeinden wahr, die jeweils einem von vier Eichkreisen zugeteilt sind.
Da die Eichmeister eine amtliche Funktion ausüben, sei eine rechtliche Grundlage nötig. Die Vollzugsverordnung über das Messwesen aus dem Jahr 2000 sei in mehreren Punkten veraltet gewesen. Die Regierung habe das Regelwerk deshalb an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Die überarbeitete Vollzugsverordnung trete am 1. Januar 2022 in Kraft. Abgeschafft werde die Vereidigung der Eichmeister durch die zuständigen Kreisgerichte. Neu können die Vollzugsaufgaben eines Eichmeisters an einen Mitarbeiter übertragen werden. Dies entbinde den zuständigen Eichmeister grundsätzlich nicht von der Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sie biete aber unter anderem die Gelegenheit, potenzielle Nachfolger einzuarbeiten, heisst es weiter.
Die Übertragung von hoheitlichen Vollzugsaufgaben dürfe nur mit Zustimmung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit erfolgen. Dieses prüfe vor der Zustimmung, ob die potenziellen Nachfolger für die entsprechenden Arbeiten ausgebildet seien und die nötigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringen. Das Amt könne die Zustimmung nach den allgemeinen verwaltungs-rechtlichen Grundsätzen mit Auflagen und Bedingungen verbinden.